50 cm
a)
5.3. Vorbereitung des Mähwerks zum Transport auf öffentlichen Straßen
Die Verkehrssicherheit und die StVO verlangen, dass das Mähwerk, während der Fahrt auf
öffentlichen Straßen mit folgenden Geräten ausgestattet ist:
eine übertragbare Straßen – Warnbeleuchtung, welche am Schutztuch montiert wird (nicht in
der Grundausstattung dabei). Diese besteht aus einer Warntafel und einem darauf montierten
Rücklicht (Standlicht, Bremsleuchten, Blinker) sowie einer roten Leuchte – nach hinten
ausgerichtet und einem weißen Licht – nach vorne gerichtet,
ACHTUNG:
Sollte der Käufer des Mähwerks, diese Beleuchtungselemente nicht besitzen,
so kann er diese beim Produzenten des Mähwerks erwerben.
eine Kennzeichnungstafel für langsam fahrende Fahrzeuge (Schlepperausstattung), die es vom
Schlepper an die Halterungen des Gehäuses vom Keilriemengetriebe anzubringen.
5.4. Montage der Gelenkwelle
Das Schutzrohr der Gelenkwelle muss mit Sicherungsketten gegen ein Mitlaufen gesichert
werden,
indem die Ketten an einen festen Punkt im Korpus des Traktors sowie an den
Zahnwellenschutz am Mähwerk angehängt werden.
ACHTUNG:
Falls
Gelenkwellenproduzenten, kürzen (Abb. 14).
Betriebsanleitung
Abb. 13. Transportstellung
nötig
die
Gelenkwelle
Leichte Heckscheibenmäher
Eingeklapptes
Schutztuch für den
Transport
b)
laut
der
- 16 -
SAMBA
50 cm
Betriebsanleitung
des