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Garantiebedingungen; Garantieabwicklung - SaMASZ P4-420 Betriebsanleitung

Kreiselwender
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ACHTUNG:
Der Garantieschein ohne erforderlichen Eintragungen, mit korrigierten
Eintragungen oder unleserlich ausgefüllt – ist ungültig.

11. GARANTIEBEDINGUNGEN

11.1. Garantieabwicklung

1. Der Hersteller gewährleistet gute Qualität und bewährter Betrieb des Maschines, auf das sich
dieser Garantieschein bezieht.
2. Die Garantiefrist beläuft sich auf 24 Monate ab Einkaufsdatum. In diesem Zeitraum auftretende
Mängel werden vor Ort durch SaMASZ oder Kundendienst des Händlers beseitigt.
3. Pannen sollen persönlich, per Post oder telefonisch angemeldet werden. Reparatur erfolgt
innerhalb 14 Tage. Mängel werden vor Ort durch SaMASZ oder Servicekräfte der Händler
beseitigen.
4. Garantieansprüche auf Austausch der Ware durch eine mangelfreie oder Geldzurückzahlung
werden durch den Hersteller innerhalb von 14 Tagen bearbeitet und abgewickelt.
5. Zu den Garantieleistungen gehören nicht die Mängel verursacht durch:
a) nicht
bestimmungsgemäße
Betriebsanleitung,
b) Arbeit auf dem steinigen Feld und die daraus folgende Wirkungen,
c) Auffahren auf ein festes Hindernis (z.B. Stein, Holzstück, Metal),
d) überschnelle Senkung des Gerätes auf den Boden,
e)
Einstellung der Zinken bei weniger als 1cm zu Erdboden,
f)
Zufallereignisse und andere durch Hersteller unverschuldete Vorfälle,
g) normaler Verschleiß einiger Teile, wie: Gleit,- und Arbeitsteller, Getriebe und Teile
im Inneren des Getriebes, Buchsen und Gleitelemente, Gelenke, Kreiselzinken,
Gummi- Metallstoßdämpfer, Reifen, Kreiselarme, Verschlusselemente, usw. Solche
Reparaturen können nur entgeltlich durchgeführt werden.
ACHTUNG:
Teile des Wenders, die durch Steine oder Hindernisse beschädigt wurden,
können von SaMASZ kostenpflichtig repariert werden.
6. Der Käufer trägt die Kosten der technischen Begutachtung im Falle, wenn diese Begutachtung
feststellt, dass die als mangelhaft angemeldete Ware mangelfrei ist.
7. Der Garantiegeber darf seine Garantie widerrufen, wenn folgende Fälle festgelegt werden:
a) Eingreifen ins Innere des Maschines, Änderung der Konstruktion oder bewusste
Beschädigung,
b) umfangreiche Beschädigungen des Maschines infolge der Zufalls- oder anderer
Ereignisse, die außerhalb der Verantwortung des Garantiegebers liegen,
c) Fehlende Eintragungen oder eigenmächtige Eintragungen im Garantieschein,
d) nicht bestimmungsgemäße Verwendung, u. a. auch Nichteinhaltung dieser
Betriebsanleitung.
Betriebsanleitung
Verwendung,
4-Kreiselwender P4-420, P4-471, P4-531
6-Kreiselwender P6-651, P6-771
8-Kreiselwender P8-790, P8-890
und
- 41 -
Nichteinhaltung
dieser

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Diese Anleitung auch für:

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