E•FBM: Systemhandbuch
4.11.2
Stichleitungen
Stichleitungen sind erlaubt. Diese dürfen bei 125 kB/s nur bis zu einer maximalen Länge von 1 m
(bzw. 30cm bei 1 Mbit/s) pro Stichleitung verlegt werden.
Bei mehreren Stichleitungen darf die Summe der Länge der Stichleitungen nicht größer als 30m (bei
500 kbit/s) sein.
Die Anschlüsse der Stichleitungen werden im Klemmenkasten parallel zu dem CAN-Bus aufgelegt.
Stichleitungen werden nicht mit einem Widerstand abgeschlossen.
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