E•FBM: Systemhandbuch
4.4 Verdrahtungshinweise
Alle externen Anschlüsse müssen den Richtlinien und Vorschriften der VDE 0110 und
EN 60204 genügen. Soweit zutreffend sind die allgemeinen EG- Maschinenrichtlinien
oder anwendungsspezifischen Vorschriften durch TÜV und Berufsgenossenschaft
beim Einsatz der Baugruppe ebenfalls zu beachten.
Signale für Gleichspannung, Wechselspannung sowie Analogsignale müssen in getrennten Kabeln
geführt werden.
Wenn Versorgungsleitungen und Signalleitungen im gleichen Kabelkanal verlegt werden, sind entwe-
der die Versorgungs- oder die Signalleitungen zu schirmen.
Zwischen Starkstromkabeln ab 500 V und Signalleitungen ist ein Mindestabstand von 10 cm einzuhal-
ten.
Wenn erhöhte Störeinflüsse zu erwarten sind (Wechselrichter, Thyristorsteller etc.) müssen Signal-
und Starkstromkabel in getrennten Kabelkanälen verlegt oder alle Signalleitungen abgeschirmt wer-
den.
Analoge Signale sind mit geschirmten Kabeln zu verlegen.
4.5 Abschirmung
Unter Abschirmungen versteht man teilweise oder ganz geschlossene, elektrisch und/oder magne-
tisch leitfähige Ummantelungen, die sowohl Einstreuungen als auch Abstrahlungen von Störsignalen
verhindern sollen.
Abschirmungen sind immer mit dem Bezugsleiter, der Geräte-Masse oder der Erdungsanlage
(Schutzleiterpotential) galvanisch oder kapazitiv zu verbinden.
Wenn in Handbüchern der jeweiligen Feldbusmodule bezüglich der Abschirmungen nichts anderes
vorgeschrieben ist, gelten folgende Maßnahmen.
Abschirmungen sind vorzugsweise galvanisch (induktionsarm) oder, falls erforderlich,
kapazitiv mit dem Bezugsleitersystem oder der Erdungsanlage zu verbinden. Mit Aus-
nahme von Koaxialleitungen dürfen Schirme auch nicht als Rückleiter verwendet wer-
den.
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