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Wartung Und Reinigung; Entsorgung - Parkside PWS 125 F5 Originalbetriebsanleitung

Winkelschleifer
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  • DEUTSCH, seite 69

Wartung und Reinigung

WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
Schalten Sie vor allen Arbeiten am
Gerät das Gerät aus und ziehen Sie
den Netzstecker.
Verwenden Sie keine scharfen Gegenstände
zur Reinigung des Gerätes. Es dürfen keine
Flüssigkeiten in das Innere des Gerätes ge-
langen. Andernfalls kann das Gerät beschädigt
werden.
Lassen Sie den Austausch der Ersatzkohlebürsten
über die Abdeckungen der Kohlebürsten
ausschließlich durch die Servicestelle oder eine
anerkannte Fachwerkstatt durchführen.
Reinigen Sie das Gerät regelmäßig, am besten
immer direkt nach Abschluss der Arbeit.
Reinigen Sie das Gehäuse mit einem trockenen
Tuch – verwenden Sie auf keinen Fall Benzin,
Lösungsmittel oder Reiniger, die Kunststoff an-
greifen.
Zur gründlichen Reinigung des Gerätes wird ein
Staubsauger benötigt.
Lüftungsöffnungen müssen immer frei sein.
Entfernen Sie anhaftenden Schleifstaub mit
einem Pinsel.
HINWEIS
Nicht aufgeführte Ersatzteile (wie z. B. Kohle-
bürsten, Schalter) können Sie über unsere
Service - Hotline bestellen.
PWS 125 F5

Entsorgung

Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien. Sie kann in
den örtlichen Recyclebehältern entsorgt
werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht
in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU müs-
sen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesam-
melt und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegeben-
enfalls gesondert. Die Verpackungsma-
terialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
DE │ AT │ CH
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