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Wirksamkeitserfordernis Für Die Garantie; Garantieausschluss; Mängelbeseitigung / Instandsetzung - Spartherm Ares Aufbau- Und Betriebsanleitung

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Die Firma Spartherm Feuerungstechnik GmbH gewährt 24 Monate Garantie
für die Hochschiebetechnik, Bedienelemente wie Griffe, Stellhebel, Stoß-
dämpfer, elektronische und elektrische Bauteile, wie Lüfter, Drehzahlreg-
ler, Originalersatzteile, sämtliche Zukaufartikel und sicherheitstechnische
Einrichtungen.
Die Firma Spartherm Feuerungstechnik GmbH gewährt Garantie von 6
Monaten auf Verschleißteile im Feuerbereich, wie Schamotte, Vermiculite,
Feuerroste, Dichtungen und Glaskeramik.
11.4 WIRKSAMKEITSERFORDERNIS FÜR DIE
GARANTIE
Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferungsdatum an den Händler/Zwischen-
händler. Dies ist durch Urkunde, etwa Rechnung mit Lieferbestätigung des
Händlers/Zwischenhändlers nachzuweisen. Das auf das Produkt bezogene
Garantiezertifikat ist vom Anspruchsteller mit Geltendmachung des Garan-
tieanspruchs vorzulegen.
Ohne Vorlage dieser Nachweise ist die Firma Spartherm Feuerungstechnik
GmbH zu keiner Garantieleistung verpflichtet.

11.5 GARANTIEAUSSCHLUSS

Die Garantie umfasst nicht:
• den Verschleiß des Produktes
• Schamott/Vermiculite: Sind ein Naturprodukt, das bei jedem Heizvorgang
Ausdehnungen und Schrumpfungen unterliegt. Hierbei können Risse
entstehen. Solange die Auskleidungen die Position im Brennraum beibe-
halten und nicht zerbrechen, sind diese voll funktionsfähig.
• die Oberflächen: Verfärbungen im Lack oder auf den galvanischen Ober-
flächen, die auf thermische Belastung oder Überlastung zurückzuführen
sind.
• die Hochschiebemechanik: Bei Nichteinhaltung der Installationsvor-
schriften und damit verbundener Überhitzung der Umlenkrollen und
Lager.
• die Dichtungen: Nachlassen der Dichtheit durch thermische Belastung
und Verhärtung.
• die Glaskeramik: Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte Rück-
stände von verbrannten Materialien, sowie farbliche oder andere opti-
sche Veränderungen aufgrund der thermischen Belastung.
• falscher Transport und/oder falsche Lagerung
• unsachgemäße Handhabung von zerbrechlichen Teilen wie Glas und
Keramik
• unsachgemäße Handhabung und/oder der Gebrauch
• fehlende Wartung
• fehlerhafter Einbau oder Anschluss des Gerätes
• Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
• technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde Personen
11.6 MÄNGELBESEITIGUNG / INSTANDSETZUNG
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die innerhalb der gesetz-
lichen Gewährleistungsfristen Vorrang vor dem Garantieversprechen hat,
werden im Rahmen dieser Garantie alle Mängel kostenfrei behoben, die
nachweislich auf einem Materialfehler oder auf einem Herstellerfehler beru-
hen und die übrigen Bedingungen dieses Garantieversprechens eingehalten
sind. Im Rahmen dieses Garantieversprechens behält sich die Firma Spar-
therm Feuerungstechnik GmbH vor, entweder den Mangel zu beseitigen oder
das Gerät kostenfrei auszutauschen. Die Mängelbeseitigung hat Vorrang.
Dieses Garantieversprechen umfasst ausdrücklich nicht weitergehenden
Schadensersatz, der über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ausge-
schlossen ist.
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