Arbeiten mit dem Bagger
Bagger mit angeschlagenen Lasten
nur verfahren, wenn der Fahrweg ein-
geebnet ist.
Begleitpersonen dürfen sich nur im
Sichtfeld des Bedieners aufhalten.
Abbrucharbeiten:
Nicht mit dem Arbeitswerkzeug
schlagen (z.B. zum Zerkleinern von
Steinen).
Abbrucharbeiten nur durchführen,
wenn keine Gefahr für Personen be-
steht.
Besteht die Gefahr, dass schwere
Gegenstände auf den Bagger fallen,
muss der Bagger mit einem Kabinen-
schutz ausgestattet sein.
Es dürfen nur solche Bauteile abge-
brochen werden, die sich in Reich-
höhe der Armausrüstung des Bag-
gers befinden.
Ausreichenden Sicherheitsabstand
einhalten.
Abbrucharbeiten nur durch Löffelbe-
wegungen, nicht durch Verfahren des
Baggers durchführen.
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