Verwendungszweck
5. Verwendungszweck
Der Bagger dient
zum Bewegen von Erdreich, Gestein
und anderen Materialien mit Löffel,
Greifer oder Planierschild,
zum Heben von Lasten mit einem
Lasthaken,
zum Zerkleinern von Erdreich, Ge-
stein und anderen Materialien mit ei-
nem Hydraulikhammer ,
zu Abbrucharbeiten.
ACHTUNG
Der Hebezeugeinsatz ist nur mit ein-
geschalteter Überlastwarneinrich-
tung erlaubt.
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Andere Arbeitswerkzeuge (z.B. Schere,
Rodezinken, Rundholzgreifer, Schwenk-
löffel usw.) können nach Rücksprache
mit dem Hersteller oder Händler ange-
schlossen und betrieben werden.
Jede andere Verwendung des Baggers
ist unzulässig.
GEFAHR
Den Bagger dürfen nur Personen be-
dienen und warten, die dazu körper-
lich, geistig und fachlich geeignet
sind.