III. Allgemeine
Sicherheitshinweise
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Schwader ist ausschließlich für den üblichen Einsatz
bei landwirtschaftlichen Arbeiten gebaut
(bestimmungsgemäßer Gebrauch).
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß . Für hieraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der
Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Der Schwader darf nur von Personen benutzt, gewartet und
instand gesetzt werden, die hiermit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die
sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,
arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Re-
geln sind einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen
eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schä-
den aus
Grundregel:
Vor dem Befahren öffentlicher Ver-
kehrswege und vor jeder Inbetrieb-
nahme den Kreiselschwader und den
Traktor auf Verkehrs- und Betriebssi-
cherheit überprüfen.
Sicherheits- und Unfallverhütungs-
Vorschriften
1.
Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser Be-
triebsanleitung die allgemein gültigen Sicherheits-
und Unfallverhütungs-Vorschriften!
2.
Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben
wichtige Hinweise für den gefahrlosen Betrieb; die
Beachtung dient Ihrer Sicherheit!
3.
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege die jewei-
ligen Bestimmungen beachten.
4.
Vor Arbeitsbeginn sich mit allen Einrichtungen und
Betätigungselementen, sowie mit deren Funktionen
vertraut machen. Während des Arbeitseinsatzes ist
es dazu zu spät!
5.
Vor jeder Inbetriebnahme darauf achten, daß sich
niemand im Nahbereich aufhält (Kinder)
Auf ausreichende Sicht z.B. bei Rückwärtsfahrten
achten! (Eventuell Einweiser erforderlich).
6.
Die Bekleidung des Benutzers soll eng anliegen.
Locker getragene Kleidung vermeiden.
7.
Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber
halten!
8.
Das Mitfahren während der Arbeit und der Transport-
fahrt auf dem Arbeitsgerät ist nicht gestattet.
9.
Geräte vorschriftsmäßig ankuppeln und nur an den
vorgeschriebenen Vorrichtungen befestigen und si-
chern!
10. Beim An- und Abbauen die Stützeinrichtungen in die
jeweilige Stellung bringen!
11. Beim An- und Abkuppeln von Geräten an oder von
dem Traktor ist besondere Vorsicht nötig!
12. Ballastgewichte immer vorschriftsmäßig an den dafür
vorgesehenen Befestigungspunkten anbringen!
13. Zulässige Achslasten, Gesamtgewicht und Transport-
abmessungen beachten!
14. Transportausrüstung - wie z.B. Beleuchtung, Warn-
einrichtungen und evtl. Schutzeinrichtungen über-
prüfen und anbauen!
15. Betätigungseinrichtungen (Seile, Ketten, Gestänge
usw.) fernbetätigter Einrichtungen müssen so verlegt
sein, daß sie in allen Transport- und Arbeitsstellungen
nicht unbeabsichtigte Bewegungen auslösen!
16. Geräte für Straßenfahrt in vorgeschriebenen Zustand
bringen und nach Vorschrift des Herstellers verrie-
geln!
17. Während der Fahrt den Fahrerstand niemals verlas-
sen!
18. Die gefahrene Geschwindigkeit muß immer den
Umgebungsverhältnissen angepaßt werden ! Bei
Berg- und Talfahrt und Querfahrten zum Hang plötz-
liche Kurvenfahrten vermeiden!
19. Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden
durch angebaute oder angehängte Geräte und Ballast-
gewichte beeinflußt. Daher auf ausreichende Lenk-
und Bremsfähigkeit achten!
20. Bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und/oder die
Schwungmasse des Gerätes berücksichtigen!
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