1.4 Aufstellen der Anlage
Stellen Sie die Anlage:
• in einen trockenen, frostfreien und belüfteten Raum, z.B. Keller,
• in einen Raum mit Bodenabfluss zum Kanal,
• auf einen ebenen und tragfähigen Untergrund,
• waagerecht (verhindert das Auftreten von Fehlfunktionen),
- hierzu besitzt die Anlage vier Justierfüße
• mit einem ausreichenden Abstand (Arbeitsraum) zu angrenzenden Wänden.
- seitlich mindestens 40 cm
- rückseitig mindestens 20 cm
• Höher als der maximale Wasserstand im Auffangbehälter (z.B. Zisterne/ Erdtank).
- Sollte eine Aufstellung oberhalb des max. Wasserstandes des Auffangbehälters nicht
möglich sein, kann die Anlage zusätzlich mit einer Rücklaufsicherung ausgestattet
werden. Setzen Sie sich hierzu bitte mit ihrem Zulieferer in Verbindung.
1.5 Anschluss des Überlaufs
Um im Bedarfsfall eine einwandfreie Funktion des Überlaufes zu gewährleisten, ist die
Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Anweisungen zwingend notwendig.
Der Überlauf der Anlage ist entsprechend DIN 1986
zu installieren und in
• Kanal oder
• Hebeanlage einzuleiten.
- Die Rohrleitung muss hierbei den maximal
auftretende Volumenfluss (Anlagenabhängig bis
zu 25m³/h) ungehindert ableiten können.
- Die Rohrleitung darf in ihrem Querschnitt nicht
verkleinert werden.
• Installieren Sie in den Überlauf einen
Geruchsverschluss.
- Hierdurch wird der Eintrag von Kanalgasen
unterbunden.
Hinweis!
Wenn die Anlage unterhalb der Rückstauebene
Hebeanlage eingeleitet werden, die das Wasser oberhalb der Rückstauebene
Rohrschleife in den Kanal einleitet. Achten Sie auf eine ausreichend große Dimensionierung
der Hebeanlage mit geeigneter Förderleistung.
Rückstauebene:
1)
Niveau, bis zu welchem ein überlastetes Kanalnetz zurückstauen kann.
Entspricht in der Regel dem jeweiligen Straßenniveau.
Erkundigen Sie sich bei ihrem zuständigen Bauamt.
(DN 100), siehe Bild 1
installiert wird, muss der Überlauf in eine
1)
Bild 1
über eine
1)
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