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Transport; Lagerung; Roboter-Rasenmäher Einlagern; Ladesäule Einlagern - AL-KO Robolinho 500 Betriebsanleitung

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Transport

Geräuschentwicklung, zu erhöhtem Verschleiß
und zu Funktionsstörungen führen kann.
Die Räummesser müssen in der Regel nicht ge-
wechselt werden.
10 TRANSPORT
Gehen Sie zum Transportieren des Geräts wie
folgt vor:
1. Mit
oder der Stopptaste Gerät stoppen.
2. Mit
Gerät ausschalten.
3. Gerät beidhändig am Gehäuse anheben:
Schneidmesser dürfen nicht berührt wer-
den.
Schneidmesser müssen immer vom Kör-
per wegzeigen.

11 LAGERUNG

11.1 Roboter-Rasenmäher einlagern
Das Gerät über den Winter, bzw. wenn es vor-
aussichtlich länger als 30 Tage außer Betrieb ist,
einlagern.
1. Akku vollständig aufladen (siehe Kapitel 5.1
"Akku laden (08)", Seite 22)
2. Gerät gründlich reinigen (siehe Kapitel 9.1
"Reinigung", Seite 27).
3. Gerät aufbewahren:
stehend auf allen Rädern
an einem trockenen, abschließbaren und
frostgeschützten Platz
außerhalb der Reichweite von Kindern
11.2 Ladesäule einlagern
Die Ladesäule über den Winter, bzw. wenn sie
voraussichtlich länger als 30 Tage außer Betrieb
ist, einlagern.
1. Netzteil vom Netz trennen und von der Basis-
station abstecken.
2. Ladesäule abbauen:
Beide Schrauben der Ladesäule (08/5)
herausdrehen.
Ladesäule durch Kippen von der Basis-
station lösen.
Steckverbindung der Kabel von Basissta-
tion und Ladesäule lösen.
Öffnung des Sockels (08/6) mit beiliegen-
der Winterabdeckung (08/7) verschlie-
ßen.
442811_a
3. Ladesäule aufbewahren:
an einem trockenen, abschließbaren und
frostgeschützten Platz
außerhalb der Reichweite von Kindern
11.3 Begrenzungskabel überwintern
Das Begrenzungskabel kann im Boden verblei-
ben und muss nicht entfernt werden.

12 ENTSORGUNG

Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
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