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F.lli Consonni “Westminster” Bedienungsanleitung Seite 52

Tischuhren
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F.lli Consonni
52
Vorgehensweise im Reparatur- und/oder Servicefall Für den Fall, daß Ihre Uhr trotzdem
nicht richtig funktioniert und eine Reparatur nötig erscheint, wenden Sie sich bitte an
den Fachhändler, von dem Sie Ihre Uhr gekauft haben, oder setzen Sie sich mit
Serviceabteilung in Verbindung.
Erfahrungsgemäß können die meisten Probleme rasch vor Ort gelöst werden, ohne daß
die Uhr zur Reparatur eingeschickt werden muß.
Halten Sie eine Kopie der Originalrechnung oder einen sonstigen Kaufbeleg, die
Informationen der Produktidentifikation auf Seite 53 und eine kurze Beschreibung des
Problems bereit.
Vor Rücksendung aller Uhren, Uhrenteile oder Zubehörteile ist eine entsprechende
Rücksendegenehmigung Serviceabteilung erforderlich. Ihre Uhr kann sonst nicht
entgegengenommen werden.
Gewährleistungsausschlüsse Es werden Ihnen gegebenenfalls Reparaturkosten
berechnet, wenn kein Rechnungsbeleg oder sonstiger Beleg für das Kaufdatum vorliegt,
wenn Anweisungen diesel Bedienungsanleitung nicht befolgt worden sind, wenn die
Gewährleistungsfristen abgelaufen sind oder sich die Uhr auf andere Weise außerhalb
der Gewährleistungsfristen befindet.
Darüber hinaus sind die folgenden Leistungen bzw. Reparaturen und/oder Teile, um
diese Leistungen auszuführen, grundsätzlich nicht durch die Gewährleistung abgedeckt
und gehen zu Ihren Lasten:
{ Aufstellen der Uhr Normalerweise ausreichende Aufstellungsanweisungen sind in
diesem Heft enthalten.
{ Ölen und Reinigen des mechanischen Uhrwerks Das Uhrwerk Ihrer Uhr ist ein
feinmechanisches Produkt und erfordert je nach Umgebungsbedingungen periodisches
Ölen und Reinigen (siehe Abschnitt 9). Bitte wenden Sie sich für diese Arbeiten an
Ihren autorisierten Fachhändler.
{ Einstellung der Laufgeschwindigkeit (Ganggenauigkeit) und Uhrzeit Normalerweise
ausreichende Einstellanweisungen sind in diesem Heft enthalten.
{ Frachtschäden bei Direktauslieferung Jeweils der Empfänger ist dafür verantwortlich,
alle Frachtverluste oder -schäden direkt dem anliefernden Transportunternehmen zu
melden.
Wenn der Karton Anzeichen von "sichtbaren Schäden" aufweist, weisen Sie den Fahrer
an, den Schaden auf den Lieferpapieren zu vermerken. Wenn sich erst nach Öffnen des
Kartons "verdeckte Schäden" zeigen, benachrichtigen Sie das Transportunternehmen
und zeigen Sie den Schaden schriftlich innerhalb von 6 Kalendertagen nach Empfang
der Ware beim Transportunternehmen an.
Bei Nichtbenachrichtigung des Transportunternehmens innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Empfang der Ware kann es sein, daß Sie möglicherweise auf
Schadenersatzansprüche verzichten müssen.

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