X5C plus
Gebrauchsanweisung
10 Eichung
Beim X5C plus sind die Dosisleistungsanzeige und die Dosisleistungswarn-
schwellen bauartzugelassen und damit eichfähig; die Dosisanzeige ist nicht
bauartzugelassen. Die Zusatzfunktionen, die im Kapitel 5 erläutert werden
- wie u. a. Dosiswarnschwellen - sind ebenfalls nicht bauartzugelassen.
10.1 Eichgültigkeit
Bei einem geeichten Dosimeter müssen zum Zeitpunkt der Eichung die
Eichfehlergrenzen und ansonsten die Verkehrsfehlergrenzen eingehalten
werden.
Allgemein gilt als Gültigkeitsdauer der Eichung gemäß § 12 der Eichord-
nung vom 12.08.1988 (BGBl. I, 1988 S. 1657) die Frist von 2 Jahren.
10.2 Verlängerung der Eichgültigkeit
In Verbindung mit Abs. 23.2 der Anlage B beträgt die Gültigkeitsdauer der
Eichung 6 Jahre, wenn der Benutzer mit einer geeigneten Kontrollvorrich-
tung mindestens halbjährlich, vom Zeitpunkt der Eichung an, Kontrollmes-
sungen ausführt und ihre Ergebnisse aufzeichnet. Dabei darf die Kontroll-
anzeige die vom Eichamt festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Die
Kontrollvorrichtung muss bei der Eichung des X5C plus diesem zugeordnet
werden.
10.3 Kontrollanzeige ϑ
K
Die Kontrollanzeige ist der Wert der Dosisleistung, den das X5C plus in der
Kontrollvorrichtung anzeigt. Da dieser Wert statistisch schwankt, muss bei
kleinen Dosisleistungen ein Mittelwert gebildet werden, der z. B. aus 10
Einzelwerten ermittelt wird, die im Abstand von 10 s aufgenommen wer-
den. Alternativ dazu kann auch der mittlere Wert der Dosisleistung [Mittel]
im Menü [EXTRAS] als Kontrollanzeige verwendet werden, wenn eine Min-
destmessdauer von zwei Minuten eingehalten wird und das Gerät vom Ein-
ab Softwareversion 1.6
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