Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise zur Batterieverordnung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z. B.
zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten
selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus
sind wir als Importeur gemäß Batterieverordnung verpflichtet,
unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Bitte
entsorgen
Sie
Altbatterien,
vorgeschrieben-
die
Entsorgung
Batterieverordnung ausdrücklich verboten-, an einer kommunalen
Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab.
Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns
unter der auf der letzten Seite angegeben Adresse unentgeltlich
zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns
zurücksenden.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit
dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der
Abbildung links. Unter dem Mülltonnensymbol
befindet sich die chemische Bezeichnung des
Schadstoffes z. B. „CD" für Cadmium, „Pb" steht
für Blei und „Hg" für Quecksilber.
Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim
Bundesministerium
für
Reaktorsicherheit.
8. Wartung
Die Abnahme der rückseitigen Gehäusehälfte sowie Wartungs-
und Reparaturarbeiten am Gerät dürfen nur von qualifizierten
Fachkräften vorgenommen werden.
Zur Reinigung des Gehäuses nur ein weiches, trockenes Tuch
ver-wenden.
Gehäuse
niemals
scheuerstoff-haltigen Reinigungsmitteln reinigen.
wie
vom
Gesetzgeber
im
Hausmüll
ist
Umwelt,
Naturschutz
mit
Lösungsmitteln
-18-
laut
und
oder