In Bezug auf die zu verbrennenden Substanzen sind einige Punkte zu beachten.
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Normalerweise können feste Verbrennungssubstanzen in Pulverform direkt ver-
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brannt werden. Schnellverbrennende Substanzen (z.B. Benzoesäure) dürfen nicht in
loser Form verbrannt werden.
Benzoesäure darf nur in gepresster Form verbrannt werden! Brennbare Stäube und
Pulver müssen zuerst gepresst werden. Ofentrockene Stäube und Pulver wie z.B.
Holzspäne, Heu, Stroh usw. verbrennen explosionsartig! Sie müssen zuerst ange-
feuchtet werden! Leicht brennbare Flüssigkeiten mit einem niedrigen Dampfdruck
(z.B. Tetramethyl-dihydrogendisiloxan) dürfen nicht direkt mit dem Baumwollfaden in
Berührung gelangen.
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Hierzu eignet sich z.B. die IKA
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Die meisten flüssigen Substanzen können direkt in den Tiegel eingewogen werden.
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Flüssige Substanzen mit Trübung oder absetzbarem Wasser müssen vor dem Ein-
wiegen getrocknet oder homogenisiert werden. An diesen Proben ist der Wasserge-
halt zu bestimmen.
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Bei leichtflüchtigen Substanzen benutzt man Gelatinekapseln oder Acetobutyrat-
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kapseln (siehe Zubehör), die mit der Brennstoffprobe gefüllt werden. Der Brennwert
der Kapseln muss bekannt sein, um die daraus resultierende Verbrennungswärme
als Fremdenergie zu berücksichtigen.
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Für schwer entzündbare oder niederkalorische Substanzen werden die o.g. Kapseln
oder Verbrennungstütchen aus Polyethylen (siehe Zubehör) eingesetzt. Einwegtie-
gel C 14 sind ebenfalls verwendbar.
Bevor die Kapsel oder das Verbrennungstütchen mit der zu bestimmenden Sub-
stanz gefüllt werden, muss sie gewogen werden, um aus dem Gewicht und dem
Brennwert die durch das Brennhilfsmittel zusätzlich eingetragene Fremdenergie zu
ermitteln (siehe Waagenmodus 0LW %UHQQKLOIH). Diese ist bei 4)UHPG zu berück-
sichtigen. Die verwendete Brennhilfsmittelmenge soll so gering wie möglich sein.
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Fast alle zu analysierenden Substanzen enthalten Schwefel und Stickstoff. Schwefel
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und Stickstoff verbrennen bei den im Aufschlussgefäß herrschenden Drücken und
Temperaturen zu SO
brennungswasser entstehen Schwefel- und Salpetersäure und Lösungswärme. Die-
se Lösungswärme wird bei der Berechnung des Brennwertes berücksichtigt. Um alle
entstandenen Säuren quantitativ zu erfassen und zu bestimmen, können vor dem
Versuch in das Aufschlussgefäß ca. 5 ml destilliertes Wasser bzw. eine andere,
geeignete Absorbtionsvorlage vorgelegt werden.
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Nach der Verbrennung wird das vorgelegte Wasser aufgefangen und das Auf-
schlussgefäß gründlich mit destilliertem Wasser gespült. Das Spülwasser und ddie
vorgelegte Lösung werden vereint und auf ihren Säuregehalt untersucht. Sind der
Schwefelgehalt des Brennstoffes und die Salpetersäurekorrektur bekannt, kann die
Analyse des Wassers entfallen.
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-Briketierpresse C 21.
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