INSTALLATION | Inbetriebnahme
11.5 Voraussetzungen für eine
Inbetriebnahme
Die nachfolgenden Punkte müssen durch den Anlagener-
richter vor einer Inbetriebnahme sichergestellt sein.
►
Die Planung und Errichtung der Anlage ist durch
OCHSNER freigegeben.
►
Die OCHSNER-Richtlinien wurden eingehalten
(Anlagenerrichtung entsprechend den OCHS-
NER-Hydraulik-Standardschemen bzw. einer
OCHSNER-Sonderhydraulik).
►
Das Anlagendatenblatt ist vollständig und korrekt
ausgefüllt vorhanden.
1. Die Wärmenutzungsanlage ist fertiggestellt (Hei-
zung und Warmwasserbereitung).
►
Das hydraulische Rohrsystem ist fachgerecht
dimensioniert und ausgeführt, sodass die gefor-
derten Nennvolumenströme eingestellt werden
können.
►
Die Wärmenutzungsanlage ist normgerecht ge-
spült, gefüllt und entlüftet.
►
Die normgerechte Füllwasserqualität der Anlage
ist sichergestellt (VDI 2035).
►
Der Betriebsdruck ist eingestellt und die Anlagen-
temperatur bzw. die Puffertemperatur beträgt zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme zwischen 20°C und
30°C.
►
Notwendige Sicherheitseinrichtungen sind vor-
handen und auf die Anforderungen der Anlage
abgestimmt und überprüft.
►
Ein vorhandener Warmwasserspeicher ist für die
Inbetriebnahme befüllt.
►
Sämtliche Absperrungen sind geöffnet bzw. einre-
guliert und kontrolliert.
►
Die korrekte Funktion des Volumenstrommessteils
ist kontrolliert.
►
Die Anlage ist hydraulisch abgeglichen.
2. Die Wärmequellenanlage ist vorbereitet.
►
Das hydraulische Rohrsystem ist fachgerecht
dimensioniert und ausgeführt, sodass die gefor-
derten Nennvolumenströme eingestellt werden
können.
►
Notwendige Sicherheitseinrichtungen sind vor-
handen und auf die Anforderungen der Anlage
abgestimmt und überprüft.
►
Die Mauerdurchführung ist fachgerecht
abgedichtet.
982000-AIR-M2-M4-DE03 | www.ochsner.com
►
Bei Luft/Wasser- und Direktverdampfung/Was-
ser-Wärmepumpen, wenn die Verlegung der
Anbindeleitungen durch den Anlagenerrichter
vertraglich vereinbart ist:
Die Kältemittelleitungen zwischen dem Innenteil
und dem Außenteil sind fachgerecht und entspre-
chend den Kältetechnik-Richtlinien verlegt. Die
Kältemittelleitungen sind fachgerecht durch die
Mauerdurchführung mit etwas Überlänge bis zu
den Anschlüssen des Innenteils und des Außen-
teils geführt.
►
Bei Sole/Wasser-Wärmepumpen:
Der Systemdruck und der Frostschutzversatz
(zwischen -12°C und -15°C) sind sichergestellt.
Die Wärmequellenanlage ist normgerecht gespült,
gefüllt und entlüftet.
►
Bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen:
Sämtliche Filter sind geprüft und gereinigt. Die
Wasserqualität ist in Übereinstimmung mit den
OCHSNER-Richtlinien.
i
Hinweis
OCHSNER übernimmt keine Gewährleistung für
Schäden aufgrund der Wasserqualität (z. B. Plat-
tenwärmetauscher).
3. Die Elektroinstallation ist fertiggestellt.
i
Hinweis
Elektrische Bauprovisorien sind nicht zulässig und
führen zu einen Inbetriebnahme-Abbruch.
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Die elektrischen Anschluss- und Installations-
arbeiten sind entsprechend den nationalen und
regionalen Vorschriften durchgeführt, überprüft
und abgeschlossen.
►
Eine allpolig abschaltende Sicherheitseinrichtung
ist für jeden Verbraucher (Verdichter, Wärmequel-
lenpumpe und Regler) vorgesehen. Jeder weitere
Energieerzeuger verfügt ebenfalls über eine eige-
ne Sicherheitseinrichtung.
►
Das Rechtsdrehfeld der Dreiphasenwechselspan-
nung ist kontrolliert.
4. Anforderungen vor Ort.
►
Ein befugter und fachlich kompetenter Vertreter
des Anlagenerrichters (Heizungs- bzw. Elektro-
fachbetrieb), sowie der Anlagenbetreiber sind
während der Inbetriebnahme anwesend.
►
Die kundenspezifischen Reglereinstellungen sind
vorhanden (Heizkurve und Funktionslogik laut
Anlagendatenblatt).
►
Bei einer Anbindung mit Schacht oder Dach-
aufstellung ist bauseits ein Helfer beigestellt.
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