Stromversorgungssystem miniControl XL plus
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Wird beim Erproben und Messen ein Fehler festgestellt, sind nach Behebung des Fehlers diese Prüfung und jede vorhergehende
Prüfung, die durch den Fehler möglicherweise beeinflusst wurde, zu wiederholen.
Ist der Errichter des zentralen Sicherheitsstromversorgungssystems nicht der Errichter der ortsfesten elektrischen Anlage, so
müssen ihm für die Erstprüfung des Sicherheitsstromversorgungssystems der Prüfbericht über die die Erstprüfung der Teile der
ortsfesten elektrischen Anlage vorliegen, für die das System bestimmt ist.
Durch Besichtigen vor dem Erproben und Messen ist die Einhaltung der Anforderungen aus der Bedienungsanleitung des
Herstellers festzustellen und zu bestätigen. Dazu gehören insbesondere:
Die Beschaffenheit des Aufstellungsortes, normengerechte Kennzeichnung und Ausstattung (Bediengeräte,
Körperschutzmittel, Werkzeuge, Hilfsmittel)
Der Schutz gegen Eindringen fester Fremdkörper und Flüssigkeit
Der Schutz gegen äußere mechanische Einwirkung
Die Einhaltung der Umgebungstemperatur (Untergrenze und Obergrenze)
Die Einhaltung der maximalen Luftfeuchte
Die Gewährleistung der erforderlichen Be- und Entlüftung
Die EMV-Umgebung (A oder B)
Die Feststellung, ob besondere Betriebsbedingungen die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit des zentralen
Sicherheitsstromversorgungssystems stören können, z.B. Schwingungen, außergewöhnliche Erschütterungen und Stöße,
korrosive Atmosphäre, starke elektrische oder magnetische Felder, Explosionsgefährdung
Das
Vorhandensein
Sicherheitsstromversorgungssystem
Die richtige Auswahl der Betriebsmittel des Sicherheitsstromversorgungssystems und Kontrolle, ob die Anforderung des
Anwenders nach 5.2 durch den Hersteller erfüllt worden sind
Prüfung der Einstellwerte der Schutzgeräte
Eine Anlage welche die Prüfung nach E DIN EN 50171 (VDE 0558-508):2013-07 Abschnitt 8.2.4 Unterabschnitt g)* nicht besteht darf
nicht in Betrieb genommen werden!
*Prüfung
der
Batterie
Sicherheitsstromversorgungssystem mit dem vorgesehenen Bemessungsausgangsstrom über die Bemessungsbetriebsdauer
betrieben werden. Systeme, die diese Prüfung nicht bestehen, müssen nochmals geprüft werden. Erfüllt diese
Wiederholungsprüfung nicht die Anforderungen, darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.
13.6
Vorgehen bei Störungen
Werden Störungen am Batteriesatz oder der Ladeeinrichtung festgestellt, ist unverzüglich der Kundendienst anzufordern. Ein
Servicevertrag mit Ihrem Händler erleichtert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern.
13.7
Außerbetriebnahme, Lagerung und Transport
Werden Batterien für längere Zeit gelagert bzw. außer Betrieb genommen, so sind diese voll geladen in einem trockenen,
frostfreien Raum unterzubringen.
Lagerdauer in Bezug auf das
Produktionsdatum
weniger als 9 Monate
bis zu einem Jahr
1 bis 2 Jahre
Transporthinweis: Batterien, die in keiner Weise Schäden aufweisen, werden nach der Gefahrengutverordnung Straße (GGVS)
bzw. der Gefahrengutverordnung Eisenbahn (GGVE) nicht als Gefahrengut behandelt, wenn diese gegen Kurzschluss, Verrutschen,
Umfallen und Beschädigung gesichert sind (GGVS, Band-Nr. 2801 a). An den Versandstücken dürfen sich von außen keine
gefährlichen Spuren von Säure befinden. Bei allen verschlossenen Batterien und Zellen, deren Gefäße undicht bzw. beschädigt
sind, gelten die entsprechenden Ausnahmeverordnungen.
der
erforderlichen
hinsichtliche
ausreichender
Ladespannung/Zelle bei 20°C
2,28V/Zelle
2,35V/Zelle
2,35V/Zelle
Anschluss und Inbetriebnahme
Bedienungs-
und
Wartungsflächen
Kapazität,
bei
der
Ladezeit
länger als 72 Stunden
48 bis 144 Stunden
72 bis 144 Stunden
für
das
zentrale
Batterieentladung
muss
das