der Verbrennungsluftzufuhr befragt werden. Die DIN 18160 und die
DIN 18896 sind zu beachten und anzuwenden. Die zuständigen
Normen DIN EN 13229 sind anzuwenden. Mehrfachbelegung ist
nur bei geschlossen zu betreibenden Anlagen erlaubt (Bauart A1).
Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN 4705 T1, T2 bzw.
EN 13384-1 mit dem in dieser Anleitung vorgegebenen Wertetripel. Die
Einrichtung der Feuerungsanlage erfolgt nach den Fachregeln des
Kachelofen- und Lüftungsbauerhandwerks (TROL-Richtlinien für den
Bau von Kachelöfen, zu beziehen beim Zentralverband Sanitär, Heizung,
Klima, Rathausallee 5, 53729 St. Augustin).
3. AUFSTELLRÄUME UND
VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG
3.1 GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN AUFSTELLRÄUME
FÜR KAMINE UND UNZULÄSSIGE RÄUME
Der Kamineinsatz darf nur in Räumen und an Stellen aufgestellt wer-
den, bei denen nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart
keine Gefahren entstehen. Insbesondere muss, bei raumluftabhängiger
Ausführung, den Aufstellräumen genügend Verbrennungsluft zu-
strömen. Die Grundfläche des Aufstellraumes muss so gestaltet
und groß sein, dass Kamineinsätze ordnungsgemäß betrieben wer-
den können.
3.2 DER BETRIEB VON DES KAMINENEINSATZES WIRD NICHT
GEFÄHRDET, WENN ...
... die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im
Aufstellraum selbsttätig und zuverlässig verhindern oder
... die für die offenen Kamine erforderlichen Verbrennungsluftvolu-
menströme und die Volumenluftströme der Entlütunanlagen insgesamt
keinen größeren Unterdruck in den Aufstellräumen der offenen Kamine
und den Räumen des Lüftungsverbundes als 0,04 mbar bedingen.
3.3 VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG
Ihr wasserführender Kamineinsatz entnimmt die Verbrennungsluft
aus dem Aufstellraum (raumluftabhängige Betriebsweise). Es ist
sicherzustellen, dass der Aufstellraum ausreichend mit Frischluft
versorgt wird und es muss gewährleistet sein, dass Verbrennungs-
luft in ausreichender Menge nachströmen kann.
Wenn die Verbrennungsluft nicht dem Aufstellraum entnommen
werden kann, darf (z.B. Häuser mit Lüftungsanlagen), muss eine
Rohrverbindung an dem geräteseitigen Verbrennungsluftstutzen
angeschlossen werden.
(Beachten Sie bitte, dass dieser Raum eine ausreichende Luft-
versorgung hat - sprechen Sie mit dem zuständigen Bezirks-
schorsteinfegermeister und beachten Sie die FeuVo und die DIN
18896.)
Sollte dieses Rohr für die Verbrennungsluft aus dem Gebäude ge-
führt werden, so ist eine Absperrvorrichtung vorzusehen. Dabei
muss die Stellung der Absperrvorrichtung erkennbar sein. Bei die-
ser Ausführung sollte das Zuleitungsrohr isoliert sein, da Konden-
satbildung möglich ist. Außerdem sollte das Rohr so verlegt sein,
dass kein Wasser oder sonstige Stoffe eindringen können und das
evtl. anfallende Kondensat abfließen kann.
ANMERKUNG:
Wie die ausreichende Verbrennungsluftversorgung verwirklicht
werden kann, lässt sich zum Beispiel dem Muster der Feuerungs-
verordnung (Fassung Mai 1998) und dem Muster der Ausführungs-
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