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Mängelbeseitigung - Instandsetzung; Verlängerung Der Garantiezeit; Ersatzteile; Haftung - Rokossa Energy Rg1 Aufbau- Und Betriebsanleitung

Wasserführende kamineinsätze
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• falscher Transport und/oder falsche Lagerung
• unsachgemäße Handhabung von zerbrechlichen Teilen wie Glas
und Keramik
• unsachgemäße Handhabung und/oder der Gebrauch
• fehlende Wartung
• fehlerhafter Einbau oder Anschluss des Gerätes
• Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
• technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde
Personen
6.5 MÄNGELBESEITIGUNG – INSTANDSETZUNG
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfristen Vorrang vor dem Garan-
tieversprechen hat, werden im Rahmen dieser Garantie alle Män-
gel kostenfrei behoben, die nachweislich auf einen Materialfehler
oder auf einen Herstellerfehler beruhen und die übrigen Bedin-
gungen dieses Garantieversprechens eingehalten sind. Im Rah-
men dieses Garantieversprechens behält sich die Firma ROKOSSA
Energietechnik GmbH vor, entweder den Mangel zu beseitigen
oder das Gerät kostenfrei auszutaschen. Die Mängelbeseitigung
hat Vorrang. Dieses Garantieversprechen umfasst ausdrücklich
nicht weitergehenden Schadensersatz, der über die gesetzliche
Gewährleistung hinaus ausgeschlossen ist.
6.6 VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch ge-
nommen, sei es Mängelbeseitigung oder durch Austausch eines
Gerätes, verlängert sich für dieses ausgetauschte Gerät /die Kom-
ponente die Garantiezeit

6.7 ERSATZTEILE

Werden Ersatzteile verwandt, dürfen ausschließlich die vom Her-
steller hergestellten oder von diesem empfohlenen Ersatzteile
verwendet werden.

6.8 HAFTUNG

Schäden und Schadensersatzansprüche, die nicht die Ursache
in einem mangelhaft gelieferten Gerät der Firma ROKOSSA Ener-
gietechnik GmbH haben, werden ausgeschlossen und sind nicht
Bestandteil dieses Garantieversprechens.
Davon ausgenommen sind gesetzliche Gewährleistungsansprü-
che, wenn diese im Einzelfall bestehen sollten.

6.9 SCHLUSSBEMERKUNG

Über diese Garantiebedingungen und Garantiezusagen hinaus
steht Ihnen der Fachhändler/ Vertragspartner gern mit Rat und Tat
zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich empfohlen, Kaminanlagen und Kaminöfen
regelmäßig durch einen Fachhändler überprüfen zu lassen.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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