technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde
Personen
7.5. Mängelbeseitigung - Instandsetzung
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfristen Vorrang vor dem Garantieverspre-
chen hat, werden im Rahmen dieser Garantie alle Mängel kostenfrei
behoben, die nachweislich auf einen Materialfehler oder auf einen
Herstellerfehler beruhen und die übrigen Bedingungen dieses Garantie-
versprechens eingehalten sind. Im Rahmen dieses Garantieversprechens
behält sich die Firma Rokossa Energietechnik GmbH vor, entweder den
Mangel zu beseitigen oder das Gerät kostenfrei auszutauschen. Die
Mängelbeseitigung hat Vorrang. Dieses Garantieversprechen umfasst
ausdrücklich nicht weitergehenden Schadensersatz, der über die
gesetzliche Gewährleistung hinaus ausgeschlossen ist.
7.6. Verlängerung der Garantiezeit
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch genom-
men, sei es Mängelbeseitigung oder durch Austausch eines Gerätes,
verlängert sich für dieses ausgetauschte Gerät/die Komponente die
Garantiezeit.
Werden Ersatzteile verwandt, dürfen ausschließlich die vom Hersteller
hergestellten oder von diesem empfohlenen Ersatzteile verwendet werden
Schäden und Schadensersatzansprüche, die nicht die Ursache in einem
mangelhaft gelieferten Gerät der Firma Rokossa Energietechnik GmbH
haben, werden ausgeschlossen und sind nicht Bestandteil dieses
Garantieversprechens. Davon ausgenommen sind gesetzliche Gewähr-
leistungsansprüche, wenn diese im Einzelfall bestehen sollten
7.7. Ersatzteile
7.8. Haftung
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