(**) Bei Sonderausstattungen erhöht sich das Leergewicht und verringert sich folglich die Nutzlast im Rahmen der max. zulässigen Lasten.
(***) Lasten, die auf keinen Fall überschritten werden dürfen. Es unterliegt der Verantwortung des Benutzers, die Waren im Kofferraum und/oder der Ladefläche
unter Beachtung der zulässigen Höchstlasten abzulegen.
(****) Die Angabe bezieht sich auf das Fahrzeug mitsamt Dachreling