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Fiat Tipo 5Door Betriebsanleitung Seite 113

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50) Die Leistungen des ESC-Systems
dürfen nie auf eine unverantwortliche und
gefährliche Weise getestet werden: Die
Sicherheit des Fahrers, der
Fahrzeuginsassen und der anderen
Verkehrsteilnehmer darf nie in Frage gestellt
werden.
51) Für die korrekte Betriebsweise des
ESC-Systems ist es unabdingbar, dass alle
Reifen von derselben Marke und desselben
Typs und in perfektem Zustand sind, vor
allem müssen sie dem vorgeschriebenen
Typ und der Größe entsprechen.
52) Die Leistungen des ESC-Systems
dürfen den Fahrer nicht zu unnötigen und
ungerechtfertigten Risiken verleiten. Die
Fahrweise muss an die Bedingungen der
Straße, die Sicht und den Verkehr
angepasst werden. Die Verantwortung für
die Verkehrssicherheit obliegt immer und
überall dem Fahrer.
53) Für die korrekte Betriebsweise des
TC-Systems ist es unabdingbar, dass alle
Reifen von derselben Marke und desselben
Typs und in perfektem Zustand sind, vor
allem müssen sie dem vorgeschriebenen
Typ und der Größe entsprechen.
54) Die Leistungen des TC-Systems dürfen
den Fahrer nicht zu unnötigen und
ungerechtfertigten Risiken verleiten. Die
Fahrweise muss an die Bedingungen der
Straße, die Sicht und den Verkehr
angepasst werden. Die Verantwortung für
die Verkehrssicherheit obliegt immer und
überall dem Fahrer.
55) Das TC-System ist selbstverständlich
nicht imstande, die physischen Gesetze
aufzuheben oder die durch den Zustand
des Straßenmantels gegebene
Bodenhaftung zu verbessern.
56) Das TC-System kann keine Unfälle
verhindern, auch nicht diejenigen, die auf
eine zu schnelle Kurvenfahrt, auf Fahren
auf Straßen mit schlechter Bodenhaftung
oder auf Aquaplaning zurückzuführen sind
57) Die Leistungen des TC-Systems dürfen
nie auf unverantwortliche und gefährliche
Weise getestet werden: Die eigene
Sicherheit und die Dritter dürfen nie
gefährdet werden.
58) Das PBA-System ist selbstverständlich
nicht imstande, die physischen Gesetze
aufzuheben oder die durch den Zustand
des Straßenmantels gegebene
Bodenhaftung zu verbessern.
59) Das PBA-System kann keine Unfälle
verhindern, auch nicht diejenigen, die auf
eine zu schnelle Kurvenfahrt, auf Fahren
auf Straßen mit schlechter Bodenhaftung
oder auf Aquaplaning zurückzuführen sind.
60) Die Leistungen des Bremsassistenten
dürfen nie auf unverantwortliche und
gefährliche Weise getestet werden, durch
die die Sicherheit des Fahrers, der
Fahrzeuginsassen und der anderen
Verkehrsteilnehmer gefährdet werden kann.
61) Das Hill Holder-System ist keine
Feststellbremse, daher darf das Fahrzeug
nicht verlassen werden, ohne dass die
Feststellbremse gezogen, der Motor
abgestellt und der erste Gang eingelegt
sind (beachten Sie hierzu die Angaben in
den Abschnitten „Beim Parken" im Kapitel
„Anlassen und Fahren").
62) Bei geringen Gefällen (unter 8 %)
könnte sich die Berg-Anfahrhilfe bei voll
beladenem Fahrzeug nicht aktivieren und
eine leichte rückwärtige Bewegung
verursachen, was ein Risiko eines Aufpralls
auf ein anderes Fahrzeug oder Hindernis
darstellen könnte. Die Verantwortung für
die Verkehrssicherheit obliegt immer und
überall dem Fahrer.
63) Die Leistungen eines mit ERM
ausgestatteten Fahrzeugs dürfen nie auf
gefährliche Weise erprobt werden, das dies
die Sicherheit des Fahrers und der
Insassen in Frage stellen könnte.
64) Beim Fahren mit Anhänger ist
maximale Vorsicht geboten. Niemals die
zulässigen Höchstlasten überschreiten
(siehe Abschnitt „Gewichte" im Kapitel
"Technische Daten").
65) Das TSC-System ist nicht imstande,
das Schleudern eines beliebigen
Anhängers zu vermeiden. Schaltet sich das
System während der Fahrt ein, die
Geschwindigkeit reduzieren, das Fahrzeug
an sicherer Stelle anhalten und die Ladung
korrekt sichern, um ein Schlingern des
Anhängers zu verhindern.
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