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SolarMax ES-AC Series Handbuch Für Gebrauch Und Wartung Seite 59

Inhaltsverzeichnis

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4. Ausschluss der Garantieleistungen
Insbesondere in folgenden Fällen entfällt der Garantieanspruch:
Bei Transportschäden oder Einwirkungen von außen
Nach selbst oder von nicht durch SOLARMAX autorisiertem Personal durchgeführten Eingriffen, Änderungen oder Reparaturen
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, unsachgerechter Bedienung oder fehlerhafter Installation
Bei Nichtvorlage einer Rechnungskopie über den Kauf des Geräts
Bei Nichtlesbarkeit des Typenschilds, das sich auf dem Gerät befindet
Bei Nichtbeachtung der Bedienungs-, Installations- und Wartungsanleitungen
Bei nicht konformen Umgebungsbedingungen (z.B. unzureichende Lüftung, Feuchtigkeit, Staubbelastung, Temperatur, etc.)
Bei höherer Gewalt (z.B. Blitzschlag, Überspannung, Wasserschaden, Feuer etc.)
Nicht durch die Garantie gedeckt sind Verschleißteile, insbesondere Sicherungen und Überspannungsschutze
Bei MaxStorage, wenn das Gerät nicht unter ständiger Fernüberwachung und –regelung von SOLARMAX über das SOLARMAX Internetportal mit ständiger Internet-
verbindung gehalten oder innerhalb von zwei Wochen nach der Installation des Geräts kein ausgefülltes und unterschriebenes Inbetriebnahmeprotokoll gemäß dem
Muster von SOLARMAX an SOLARMAX geschickt oder das Gerät nicht in einem Temperaturumfeld von 0 Grad Celsius bis 40 Grad Celsius betrieben oder das Gerät
mit einer anderen Stromquelle als einer Photovoltaikanlage betrieben wurde oder das Gerät mit anderen als von SOLARMAX freigegebenen Batterien verwendet
wurde.
5. Geltendmachung der Garantie
Für die Geltendmachung der Garantie muss mit der SOLARMAX Hotline telefonisch oder schriftlich Kontakt aufgenommen und deren Anweisungen genau befolgt werden.
Die Hotline Nummer für ihr Land finden Sie auf unserer Homepage. Bitte halten Sie dafür die Seriennummer, die Artikelbezeichnung, eine kurze Beschreibung des Defekts
und den Kaufbeleg bereit.
Vom Käufer oder Dritten durchgeführte Arbeiten zur Behebung von Garantiefällen ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung durch SOLARMAX werden nicht erstattet.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgehensweise behält sich SOLARMAX vor, die Erbringung der Garantieleistung abzulehnen.
6. Garantieausschluss
SOLARMAX behält sich das Recht vor, die Garantie vorübergehend oder endgültig auszuschließen, wenn die Parameter der Anlage eine einwandfreie Funktion der Geräte
nicht zulassen (beispielweise bei Vorliegen eines unter Ziffer 4 genannten Parameters). Der Garantieausschluss kann in Abstimmung mit SOLARMAX aufgehoben werden.
Dazu bedarf es einer schriftlichen Bestätigung seitens SOLARMAX, dass die Garantiebedingungen wieder wirksam sind.
7. Garantieverlängerung
Für Geräte mit der Grundgarantie BASIC kann die Dauer der Garantie mittels Erwerb einer Garantieverlängerung innerhalb der nachfolgenden Fristen verlängert werden.
Sie kann für gewisse Geräte auch nur auf die Erbringung von limitierten Leistungen abgeschlossen werden. Die verfügbaren Verlängerungen je Gerät finden Sie auf unserer
Homepage. Der Erwerb einer Garantieverlängerung wird von SOLARMAX durch ein Garantiezertifikat (Seriennummer des Produktes) bestätigt. Bei einem eventuellen Aus-
tausch wird dieses Zertifikat nicht auf die neue Seriennummer angepasst. Die Garantieverlängerung bleibt dadurch unberührt.
a) Fristen zum Abschluss der Garantieverlängerung
Stringwechselrichter der P-, TP-, MT- und HT-Serie/ Anschluss-Box 32HT2:
Die Verlängerung der Garantie kann innerhalb von 60 Monaten nach Kauf, spätestens jedoch innerhalb von 72 Monaten nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX
beantragt werden.
Stringwechselrichter der SP-,SMT-, SHT-Serie
Die Verlängerung der Garantie kann innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung des Gerätes durch SOLARMAX beantragt werden.
Zentralwechselrichter:
Die Verlängerung der Garantie kann innerhalb von 3 Monaten nach Kauf, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Auslieferung des Geräts durch SOLARMAX
beantragt werden.
b) Umfang der Garantieverlängerung
Die Garantieverlängerung beinhaltet sämtliche Leistungen der Grundgarantie Basic.
c) Abschluss der Garantieverlängerung
Voraussetzung für den Erwerb einer Garantieverlängerung ist das Einreichen eines komplett ausgefüllten Garantieverlängerungsformulars. Erst mit schriftlicher Bestäti-
gung durch SOLARMAX, dem Erhalt des Garantiezertifikats und der Zahlung durch den Kunden ist die Garantieverlängerung gültig abgeschlossen.
Abweichende schriftliche Zusagen von SOLARMAX gehen vor.
8. Bedingungen nach Ablauf der Garantie
Die Kosten für Reparatur und Austausch nach Ablauf der Garantiedauer werden nach Aufwand und den zu diesem Zeitpunkt gültigen Reparaturkostensätzen und Service-
pauschalen berechnet. Die Reparatur- und Austauschfähigkeit über die Garantiedauer hinaus wird von SOLARMAX nach freiem Ermessen sichergestellt.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg/Deutschland, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirk-
samkeit der Garantiebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Bestimmungen, die die Beteiligten zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gewählt hätten, wenn sie den Fall der Unwirksamkeit bedacht hätten.
Anlage Länderliste:
Austria, Belgium, Bulgaria, Czech Republic, Denmark, France, Germany, Greece, Italy, Liechtenstein, Luxembourg, Netherlands, Portugal, Slovakia, Slovenia, Spain,
Sweden, Switzerland, United Kingdom
(Stand 04 / 2019 – Änderungen vorbehalten)
de
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