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Wolf BWL-1S-10 Planungsunterlage Seite 13

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5. Verordnungen und Gesetze
Primärenergieaufwendungen
Den größten Einfluss üben die eingesetzten Energien mit ihren spezifischen
Primärenergiefaktoren „f
" selbst aus. Über sie werden alle zusätzlichen Pri-
P
märenergieaufwendungen von der Förderquelle bis in das Gebäude
einschließlich Transport, Veredelung, und die Hilfsenergien berücksichtigt.
Heizöl und Erdgas haben den Primärenergiefaktor f
= 1,1.
P
Das besagt, dass für den Weg von Förderquelle bis in das Gebäude ein
Energieaufschlag von pauschal 10% anfällt.
Mit Inkrafttrefen der EnEV 2014 wurde der Primärenergiefaktor f
= 2,4
P
(Stand 01.05.2014) angesetzt. Ab dem 01.01.2016 wird dieser Faktor auf 1,8
reduziert.
Regenerative Energien wie Solarenergie haben den Primärenergiefaktor f
= 0.
P
Zur anlagentechnischen Nutzung der Solarenergie ist die elektrische Hilfs-
energie (Pumpen und Regelung) zu berücksichtigen. Wärmeerzeuger mit
einer solarthermische Anlage können unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
bis zu 60 % der Energie für die Warmwasserbereitung und bis zu 30 % der
Energie für die Gebäudebeheizung regenerativ bereitstellen.
Wolf bietet hier exakt aufeinander abgestimmte Systemtechnik
mit Solarkollektoren und Pufferspeichern an.
Von allen Komponenten üben die eingesetzten Wärmeerzeuger mit ihren
Erzeuger-Aufwandszahl „e
" den größten Einfluss auf die Anlagenaufwands-
g
zahl „e
" aus. Sowohl mit der Erzeuger-Aufwandzahl, als auch mit dem
P
Norm-Nutzungsgrad lässt sich der normierte Energiebedarf unterschiedli-
cher Bauarten von Wärmeerzeugern, Fabrikate und Alter vergleichen (siehe
Grafik).
Die EnEV ermöglicht den TGA Planern und Architekten mehr Freiheit, die
energetische Qualität eines Gebäudes zu optimieren. Seit 1. Januar 2009
sind für alle Gebäude einschließlich des Gebäudebestands Energieauswei-
se vorgeschrieben. Die darin angegebenen Werte müssen ab 01.05.2014
(Novellierung der EnEV) den Interessenten bereits beim Kaufangebot oder
in der Vermietungsanzeige einer Immobilie angegeben werden.
Für Gebäude ab vier Wohneinheiten kann zwischen dem
„Verbrauchsausweis" und dem „Bedarfsausweis" gewählt werden.
Der „Verbrauchsausweis" basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letz-
ten drei Jahre und ist stark von Benutzergewohnheiten abhängig. Im
„Bedarfsausweis" wird analog zur EnEV die energetische Qualität des
gesamten Gebäudes bewertet, also sowohl die Wärmedämmung der
Gebäudehülle als auch die Anlagentechnik.
Der Energieausweis wird den Immobilienmarkt stark beeinflussen da Käufer
und neue Mieter verstärkt darauf achten werden.
Ziel ist es, den Gebäudebestand mit hochentwickelter und ausgereifter
Technik, wie sie in Wolf Heizgeräten zum Einsatz kommen, energetisch zu
modernisieren.
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