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Wolf BWL-1S-10 Planungsunterlage Seite 12

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Fallbeispiel nach
EnEV 2009 / Novelle 2014
12
5. Verordnungen und Gesetze
Referenzhaus (Neubau, Grundfläche 120 m² Nutzfläche 215 m², beheizbare
Wohnfläche 197,2 m², Nutz Energiebedarf WW: 12,50 kWh/m², Nutzenergie-
bedarf Heizung 58,03 kWh/m², 185 Tage Heizperiode)
Wärmeerzeuger
Anlagen-
bei 35/28°C und
Aufwandszahl ep
Fußbodenheizung
Standard-Gasbrenn-
wert
Standard-
Sole/Wasser
Wärmepumpe
Wolf BWS-1-10
Standard-
Luft/Wasser
Wärmepumpe
Wolf BWL-1-10 I
Wolf BWL-1S(B)-10
Die Endenergie ist die berechnete Energiemenge zur Deckung des Heiz-
1)
wärme- und Trinkwasserbedarfs.
Kurz gesagt der rechnerische Verbrauch des Gebäudes.
Dieser Wert wird aber noch durch die Lebensgewohnheiten der Gebäude-
nutzer beeinflußt.
Die Planung von neuen Gebäuden hat seit 2002 nach den Vorgaben der
jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung - derzeit die EnEV-Novellierung
2014 zu erfolgen. Die EnEV 2014 zielt auf eine Verschärfung der primärener-
getischen Anforderungen im Neubau um 25% zum 01.01.2016 ab. Gleichzei-
tig wird eine Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom erfolgen.
Das für den Treibhauseffekt maßgeblich verantwortliche Kohlendioxid (CO2)
wird proportional zur Brennstoffeinsparung reduziert. Da die Bauphysik und
die Heizungsanlagentechnik gemeinsam bewertet werden, sind im „Jahres-
Primärenergiebedarf" nach EnEV sowohl die Wärmeverluste der Gebäude-
hülle, als auch die Verluste der gesamten Anlagentechnik enthalten.
An den Transmissionswärmeverlust H
Die Effizienz der Anlage für die Gebäudeheizung, Trinkwassererwärmung,
Klimatisierung und Lüftung wird entweder nach DIN 4701-10 oder künftig
nach DIN V 18599-5 berechnet und in der Aufwandszahl „e
Aufwandszahlen sind, um das physikalisch zu verdeutlichen,
reziproke Nutzungsgrade.
Je geringer dieser dimensionslose Zahlenwert ist, umso effizienter ist die
Anlagentechnik
Endenergie
1)
[kWh/m² x a]
1,13
67,8
0,75
22,1
0,61
18,0
0,87
25,6
0,72
21,2
0,75
22,1
sind Mindestanforderungen gestellt.
T
Primärenergie
[kWh/m² x a]
79,7
52,9
43,0
61,4
50,8
52,9
" ausgewiesen.
P
4800852_2014

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