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Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
D Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu beurteilen, welche Gefährdungen für
die Beschäftigten mit der Arbeit verbunden sind und welche Maßnahmen des Arbeits
schutzes erforderlich sind. Beachten Sie hierzu die Hinweise der Berufsgenossenschaft für
gewerbliche Küchen!
D Der Arbeitgeber muss die persönlichen Schutzausrüstungen benennen und bereitstellen.
Anschluss, Umstellung, Wartung
D Der Anschluss des Gerätes darf nur durch einen Gasinstallateur erfolgen.
D Arbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen in Großküchen wie
− Umstellen auf eine andere Gasfamilie,
− Inspektionen, Wartungen,
− Beheben von Störungen und
− Erstinbetriebnahme
dürfen nur durchgeführt werden durch
− das Gasversorgungsunternehmen,
− einen sachkundigen Beauftragten des Herstellers,
− ein Vertragsinstallationsunternehmen, oder
− durch eine von einem Flüssiggas-Großvertrieb ermächtigte Vertriebsstelle.
D Vor dem Anschließen
− das zuständige Gasversorgungsunternehmen benachrichtigen.
− überprüfen, dass die eingestellte Gasfamilie des Gerätes mit der Gasfamilie am Aufstell
ort übereinstimmt.
D Prüfen Sie bei Anschluss, Umstellung oder Wartung des Gasgerätes die
− Abgasführung aus dem Aufstellungsraum,
− Frischluftzufuhr zu den Brennstellen,
− Dichtheit der gasführenden Teile (Leckspray),
− Brennsicherheit und Verbrennungsgüte,
− Zünd-, Sicherheits- und Regeleinrichtungen.
D Die Technischen Regeln für Gasinstallationen DVGW-TRGI Gas beachten: G 600 (DVGW-
TRGI 1986, G 628, G 634, G 660, und technische Regeln Flüssiggas TRF).
D Die Installationen müssen nach den Montageanweisungen des Herstellers und nach den
anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.
D Gaszuleitung vor schädlicher Erwärmung schützen!
D Der Einbau von fabrik- und typenfremden Brenner-Einzelteilen sowie von sogenannten Gas
sparern ist nicht zulässig.
D Das Gerät an das Potentialausgleichsystem anschließen.
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