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Scheppach SC40P Originalbetriebsanleitung Seite 8

Benzinvertikutierer
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Inhaltsverzeichnis

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Einleitung
HERSTELLER:
scheppach Fabrikation von
Holzbearbeitungsmaschinen GmbH
Günzburger Straße 69
D-89335 Ichenhausen
VEREHRTER KUNDE,
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg beim Arbei-
ten mit Ihrem neuen Gerät.
HINWEIS:
Der Hersteller dieses Gerätes haftet nach dem gelten-
den Produkthaftungsgesetz nicht für Schäden, die an
diesem Gerät oder durch dieses Gerät entstehen bei:
• Unsachgemäßer Behandlung,
• Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung,
• Reparaturen durch Dritte, nicht autorisierte Fach-
kräfte,
• Einbau und Austausch von nicht originalen Ersatz-
teilen,
• Nicht bestimmungsgemäßer Verwendung,
• Ausfällen der elektrischen Anlage bei Nichtbeachtung
der elektrischen Vorschriften und VDE-Bestimmun-
gen 0100, DIN 57113 / VDE0113.
Beachten Sie:
Lesen Sie vor der Montage und vor Inbetriebnahme den
ge samten Text der Bedienungsanleitung durch.
Diese Bedienungsanleitung soll es Ihnen erleichtern, Ihr
Gerät kennenzulernen und dessen bestimmungsgemä-
ßen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Bedienungsanleitung enthält wichtige Hinweise, wie
Sie mit dem Gerät sicher, fachgerecht und wirt schaft lich
arbeiten, und wie Sie Gefahren vermeiden, Reparatur-
kosten sparen, Ausfallzeiten verringern und die Zuver-
lässigkeit und Lebensdauer des Gerätes erhöhen.
Zusätzlich zu den Sicherheitsbestimmungen dieser
Bedienungsanleitung müssen Sie unbedingt die für
den Be trieb des Gerätes geltenden Vorschriften Ihres
Landes beachten.
Bewahren Sie die Bedienungsanleitung, in einer Plas tik-
hülle geschützt vor Schmutz und Feuchtigkeit, bei dem
Gerät auf. Sie muss von jeder Bedienungsperson vor
Aufnahme der Arbeit gelesen und sorgfältig beachtet
wer den. An dem Gerät dürfen nur Personen arbeiten,
die im Gebrauch des Gerätes unterwiesen und über die
damit verbundenen Gefahren unterrichtet sind. Das ge-
for der te Mindestalter ist einzuhalten.
Neben den in dieser Bedienungsanleitung enthaltenen
Si cherheitshinweisen und den besonderen Vorschrif-
ten Ih res Landes sind die für den Betrieb baugleicher
Geräte allgemein anerkannten technischen Regeln zu
beachten.
Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Schä-
den, die durch Nichtbeachten dieser Anleitung und den
Sicherheitshinweisen entstehen.
8
DE
Gerätebeschreibung (Fig 1-2)
1.
Griff
2.
Motorbremshebel
3.
Gasgriff
4.
Unterer Schubbügel
5.
Flügelmutter mit Schraube M8 x 40 mm (2x)
6.
Fangkorb
7.
Auswurfklappe
8.
Riemenabdeckung
9.
Räder
10. Ölmesstab
11. Arbeitshöhenverstellung
12. Tankdeckel
13. Luftfilterabdeckung
14. Seilzugstarter
A
Kabelklemme (2x)
B
Seilzughalter (1x)
C
Zündkerzenschlüssel (1x)
D
Tasche für Zündkerzenschlüssel (1x)
E
Sechskantschrauben M8 x 16 mm
mit Sperrzahnmuttern (4x)
Entpacken
• Öffnen Sie die Verpackung und nehmen Sie das Ge-
rät vorsichtig heraus.
• Entfernen Sie das Verpackungsmaterial sowie Verpa-
ckungs-/ und Transportsicherungen (falls vorhanden).
• Überprüfen Sie, ob der Lieferumfang vollständig ist.
• Kontrollieren Sie das Gerät und die Zubehörteile auf
Transportschäden.
• Bewahren Sie die Verpackung nach Möglichkeit bis
zum Ablauf der Garantiezeit auf.
m ACHTUNG!
Gerät und Verpackungsmaterialien sind kein Kin-
derspielzeug! Kinder dürfen nicht mit Kunststoff-
beuteln, Folien und Kleinteilen spielen! Es besteht
Verschluckungs- und Erstickungsgefahr!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät wird als Vertikutierer eingesetzt. Mit der Ver-
tikutierwalze werden Moos und Unkraut mitsamt den
Wurzeln aus dem Boden gerissen und der Boden auf-
gelockert. Dadurch kann der Rasen Nährstoffen besser
aufnehmen und wird gesäubert. Wir empfehlen, den
Rasen im Frühling (April) und Herbst (Oktober) zu ver-
tikutieren.
Der Vertikutierer ist für die private Benutzung im
Haus- und Hobbygarten geeignet.
Als Vertikutierer für den privaten Haus- und Hobbygar-
ten werden solche angesehen, deren jährliche Benut-
zung in der Regel 10 Stunden nicht übersteigen und die
vorwiegend für die Pflege von Gras- oder Rasenflächen
verwendet werden, nicht jedoch in öffentlichen Anla-
gen, Parks, Sportstätten sowie nicht in der Land- und
Forstwirtschaft.

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