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BROTJE SGB 125 E Technische Information Seite 90

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Verkaufsbedingungen
90
10.2
Soweit wir grob fahrlässig eine vertragliche oder einfach fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als vertragswesentli-
che Pflichten sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ord-
nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen
und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Im Übri-
gen, d.h. in allen Fällen sonstiger leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen, ist
unsere Haftung ausgeschlossen. Unsere unbegrenzte Haftung wegen Vor-
satzes, Verletzung des Produkthaftungsgesetzes, einer etwaigen Garantie
oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von dieser
Haftungsbeschränkung unberührt.
11
Verjährung
Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich eine Verjäh-
rungsfrist vereinbart wurde, gelten die für die jeweilige Ware gesetzlich
vorgesehenen Verjährungsfristen. Der Lauf dieser Fristen beginnt mit dem
Gefahrübergang (vgl. Ziffer 4.1.).
12
Hinweis zum Datenschutz, Vertraulichkeit
12.1
Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass wir im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom
Käufer selbst oder von Dritten stammen, zum Zwecke der Begründung und
Durchführung der Geschäftsbeziehung speichern. Die gespeicherten Daten
werden nur für den internen Gebrauch gespeichert. Eine Weitergabe etwa
an externe Dienstleister erfolgt nur zu den vorgenannten Zwecken und un-
ter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Brötje wird hierzu ggf.
gesonderte Vereinbarungen abschließen, in denen sich die externen
Dienstleister zur Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften
verpflichten.
12.2
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, Informationen und Daten aus der
beidseitigen Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln. Für den Fall
der Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatzansprüche und
strafrechtliche Maßnahmen vor.
12.3
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit von uns gegenüber dem Käufer gilt
nicht gegenüber im Sinne des § 15 AktG mit uns verbundenen Unterneh-
men sowie für den Fall, dass Vertragsinhalte/Informationen (i) uns bereits
bekannt sind; (ii) ohne unrechtmäßiges Handeln unsererseits öffentlich
bekannt werden; (iii) uns rechtmäßig von dritter Seite mitgeteilt werden,
die keinen vergleichbaren Beschränkungen unterliegt und somit nicht ge-
gen entsprechende Verpflichtungen verstößt; (iv) unabhängig von uns ent-
wickelt werden und somit kein vertragswidriges Handeln vorliegt; (v) mit
schriftlicher Genehmigung des Käufers weitergegeben werden; oder (vi)
durch uns aufgrund Gerichtsbeschlusses, Anweisung einer Behörde oder
kraft Gesetzes weitergegeben werden müssen.
13
Sonstiges
13.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise
unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit der Verkaufsbedingungen im Übrigen nicht.
13.2
Der Käufer ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung dazu
berechtigt, Ansprüche aus der zugrundeliegenden Geschäftsbeziehung ab-
zutreten.
EuroCondens SGB 125 – 300 E
7306921-01 08.12

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