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BROTJE SGB 125 E Technische Information Seite 85

Inhaltsverzeichnis

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7306921-01 08.12
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die Annahme durch uns kann entweder in Textform (z. B. durch Auftrags-
bestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt wer-
den.
3.
Lieferfrist und Lieferverzug
3.1
Die Lieferfrist wird individuell schriftlich oder in Textform vereinbart oder
von uns bei Annahme der Bestellung unverbindlich angegeben.
3.2
Die Einhaltung von schriftlich oder in Textform vereinbarten - verbindli-
chen wie unverbindlichen - Fristen setzt die Abklärung aller technischen
Fragen sowie ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten und
Obliegenheiten des Käufers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertra-
ges bleibt uns auch insoweit vorbehalten. Werden die technischen Fragen
und/oder Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten seitens des Käufers
nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen.
3.3
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertre-
ten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Ware), werden
wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die vo-
raussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der
neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des
Käufers werden wir unverzüglich erstatten.
3.4
Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. In jedem Fall ist aber - auch bei verbindlich vereinbarten Lie-
ferfristen - eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in
Lieferverzug, so gelten für die Rechte des Käufers die gesetzlichen Vor-
schriften.
4.
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
4.1
Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Basis ex
works (EXW gemäß ICC Incoterms 2010) ab Brötje Zentrallager, 26180
Rastede (nachfolgend: "Lager"), wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlan-
gen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestim-
mungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes verein-
bart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Trans-
portunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.2
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungs-
kauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-
schlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Überga-
be der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausfüh-
rung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe
steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4.3
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine nach dem Vertrag
erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung
aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt,
Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwen-
dungen (z. B. Lagerkosten) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu
verlangen.
5.
Preise und Zahlungsbedingungen
5.1
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar auf Basis
ex works (EXW gemäß ICC Incoterms 2010) ab Lager, zzgl. gesetzlicher Um-
satzsteuer.
EuroCondens SGB 125 – 300 E
85

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