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Kondenswasser-Neutralisationseinrichtungen; Abstimmung Mit Kommunalen Behörden; Neutralisationseinrichtung Neop D - BROTJE SGB 125 E Technische Information

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6. Kondenswasser-Neutralisationseinrichtungen

6.1 Kondenswasser-
Neutralisationseinrichtungen
6.2 Abstimmung mit
kommunalen Behörden
6.3 Neutralisationseinrichtung
NEOP D
7306921-01 08.12
Kondenswasser-Neutralisationseinrichtungen
Als Richtlinie für die Einleitung des Kondenswassers in öffentliche Abwasseranla-
gen kann das ATV-Arbeitsblatt A 251 herangezogen werden.
Danach ist die Einleitung des Kondenswassers ohne Neutralisation für Gasfeue-
rungen mit einer Nennwärmebelastung von größer 25 bis 200 kW tagsüber ge-
meinsam mit dem häuslichen Abwasser möglich. Für den Kesselbetrieb während
der Nachtstunden muss eine Rückhaltevorrichtung für das Kondenswasser vorge-
sehen werden.
Die Anforderungen an die Kondenswasser-Inhaltsstoffe gemäß ATV-Arbeitsblatt
A 251 werden von allen Kesseln der Serie EuroCondens SGB erfüllt.
Da das ATV-Arbeitsblatt A 251 nur eine Empfehlung ist, sollten die örtlichen Kon-
denswasser-Einleitungsbedingungen mit den kommunalen Behörden abgestimmt
werden. Darüber hinaus ist eine Neutralisation notwendig, wenn die vorhandenen
Abflussleitungen nicht kondenswasserbeständig sind.
Für die Kondenswasser-Neutralisation ist als Zubehör die Durchlauf-Neutralisati-
onseinrichtung NEOP D bis zu einer Leistung von 500 kW erhältlich. Die Neutralisa-
tionseinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich überprüft werden. Da die
Kondenswassermenge je nach Anlagenbedingungen sehr unterschiedlich sein
kann, ist nach der Inbetriebnahme der Heizungsanlage zunächst eine Kontrolle in
kürzeren Zeitabständen zu empfehlen. Die Wirksamkeit des Neutralisationsgranu-
lats wird mittels pH-Indikatorstäbchen (in Apotheken und Chemie- Fachhandel er-
hältlich), die mit dem ablaufenden Kondenswasser benetzt werden, kontrolliert.
Das Abwasser soll einen pH-Wert von mindestens 6,5 haben.
Ein pH-Wert unter 6,5 weist auf eine Erschöpfung des Neutralisationsmittels hin.
Eine Nachfüllung mit dem als Sonderzubehör erhältlichen Granulat ist erforder-
lich. Das Neutralisationsgranulat HYDRALIT besteht aus Magnesiumoxid. Es ist
ökologisch unbedenklich und kann als Düngemittel verwendet werden. Sowohl
Rückstände als auch unverbrauchtes Material können als Hausmüll oder zusam-
men mit Bauschutt entsorgt werden.
EuroCondens SGB 125 – 300 E
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