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BROTJE SGB 125 E Technische Information Seite 86

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Allgemeine Verkaufsbedingungen
86
5.2
Beim Versendungskauf (vgl. Ziffer 4.1) trägt der Käufer die Transportkos-
ten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Trans-
portversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentli-
che Abgaben trägt der Käufer. Mehrwegpaletten werden dem Käufer nur
leihweise überlassen; der Käufer ist zur Rückgabe in ordnungsgemäßem
Zustand, d.h. restentleert und ohne Beschädigung, verpflichtet. Bei Verun-
reinigungen oder Beschädigung trägt der Käufer die Instandsetzungskos-
ten bzw. er ist zum Wertersatz verpflichtet, soweit eine Instandsetzung
unmöglich ist.
5.3
Der Kaufpreis ist fällig und ohne Abzüge zu zahlen innerhalb von 14 Tagen
ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware.
5.4
Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne das Erfor-
dernis einer Mahnung in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs
zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir be-
halten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmänni-
schen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
5.5
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur inso-
weit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen uns
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags-
verhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleiben Ziffer 8.3 ff. unbe-
rührt.
5.6
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den
Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird
(z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir
nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gege-
benenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321
BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelan-
fertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Re-
gelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
6.
Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen auf
Grund unserer Erkenntnisse und Erfahrungen, ohne jedoch hierzu ver-
pflichtet zu sein. Alle Angaben und Auskünfte sowie Anwendungen jeder
Art bewahren und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfversuchen
auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwe-
cke. Derartige Angaben und Auskünfte sind unverbindlich und begründen -
soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - kein gesondertes
Vertragsverhältnis bzw. keine Nebenverpflichtung aus dem Liefervertrag.
7.
Nutzung unseres geistigen Eigentums, Eigentumsvorbehalt
7.1
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Daten und sonstigen Unter-
lagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Drit-
ten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche In-
formationen, die als vertraulich bezeichnet sind, ihre Weitergabe bedarf
der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch uns. Ziffer 12.2 gilt
entsprechend.
7.2
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künfti-
gen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbe-
ziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den
verkauften Waren vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu
behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigenen Kosten ge-
gen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.
EuroCondens SGB 125 – 300 E
7306921-01 08.12

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