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BROTJE SGB 125 E Technische Information Seite 88

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Verkaufsbedingungen
88
8.2
Die von uns gelieferte Ware genügt den in der Bundesrepublik Deutsch-
land geltenden Gesetzen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Bestim-
mungen (nachfolgend: "einzuhaltende Vorschriften"). Für die Einhaltung
der gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen eines anderen Staates
trägt allein der Käufer die Verantwortung. Auf etwa wegen eines Weiter-
verkaufs in andere Staaten notwendige Änderungen an der Ware hat der
Käufer uns hinzuweisen, sowie die aus ggf. erforderlichen Abänderungen
resultierenden Kosten zu tragen.
8.3
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich
Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangel-
hafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im
Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt blei-
ben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an ei-
nen Verbraucher (sog. Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
8.4
Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzli-
chen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekom-
men ist und der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an
den Käufer vorlag bzw. die Ursache eines Mangels vorlag. Zeigt sich bei der
Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich
schriftlich Anzeige gegenüber uns oder unserer Servicegesellschaft BDR
WerkService GmbH (August-Brötje-Straße 15a, 26180 Rastede, Telefon:
+49-(0)4402-5954-0,
info@bdrwerkservice.de) zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige,
wenn sie innerhalb von 7 Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die recht-
zeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersu-
chungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (ein-
schließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 7 Tagen ab Liefe-
rung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzei-
tige Absendung der Anzeige an uns oder die BDR Werkservice GmbH ge-
nügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder
Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel aus-
geschlossen.
8.5
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, richten sich die Gewährleistungsan-
sprüche des Käufers ausschließlich gegen die BDR WerkService GmbH (Ad-
resse und Kontakt siehe Ziffer 8.4). Dabei stehen dem Käufer als Nacher-
füllung zunächst nach Wahl Der BDR WerkService GmbH Beseitigung des
Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Er-
satzlieferung) zu. Der Käufer hat zu diesem Zweck der BDR WerkService
GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit zu geben und
die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben oder zugäng-
lich zu machen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung der BDR WerkSer-
vice GmbH davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kauf-
preis bezahlt. Der Käufer ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel
angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten (vgl. § 641 Abs. 3
BGB). Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sa-
che nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8.6
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun-
gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt
die BDR WerkService GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt
sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt
heraus, kann die BDR WerkService GmbH die hieraus entstandenen Kosten
vom Käufer ersetzt verlangen.
EuroCondens SGB 125 – 300 E
Telefax:
+49-(0)4402-5954-1583,
Email:
7306921-01 08.12

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