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Allgemeine Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Maßnahmen Zum Sicheren Betrieb Des Automaten - Meiko UPster U 400 Betriebsanleitung

Gläser- und geschirrspülmaschine
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Betriebsanleitung UPster U 400 / U 500 / U 500S
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Allgemeine Sicherheitshinweise

5.1

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Die Spülmaschine wurde unter Berücksichtigung einer Risikobeurteilung und nach sorg-
fältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer
Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und
gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht
des Betreibers des Automaten, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Maßnahmen zum sicheren Betrieb des Automaten:
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass ...
... die Spülmaschine nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
Bei anderweitiger Benutzung oder Bedienung können Schäden oder Gefahren entste-
hen, für die wir keine Haftung übernehmen (vgl. hierzu das Kapitel „Bestimmungsgemä-
ße Verwendung").
... zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Sicherheitsgewährleistung im Bedarfsfall
nur Originalteile des Herstellers verwendet werden.
Der Benutzer verliert alle evtl. bestehenden Ansprüche, wenn er das Gerät mit anderen
als den Originalersatzteilen verändert.
... nur dafür ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal den Automaten be-
dient, wartet und repariert.
... dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und
Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin
enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
... die Spülmaschine nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betrieben wird,
alle Schutzeinrichtungen und Verkleidbleche montiert sind und besonders die Sicher-
heits- und Schalteinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft wer-
den.
... Automaten, die von hinten zugänglich sind, nur mit Rückwandverkleidung betrieben
werden dürfen.
... erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für Wartungs- und Reparaturpersonal
zur Verfügung stehen und getragen werden.
.... bei allen regelmäßigen Wartungen alle Sicherheitseinrichtungen des Gerätes / Anla-
ge einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
... die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatz-
ort der Anlage zur Verfügung steht.
... turnusmäßige Überprüfungen an Zuliefererteilen ausgeführt werden. Genauere Infor-
mationen befinden sich, wenn notwendig, in den entsprechenden Betriebsanleitungen.
Änderungen in Ausführung und Konstruktion vorbehalten!
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