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Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Symbole Zur Kennzeichnung Von Gefahren; Gewährleistung Und Haftung - Dentaurum Megapuls Compact Gebrauchsanweisung

Hochfrequenzgießschleuder für dentallegierungen
Inhaltsverzeichnis

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3. Sicherheitshinweise

Vorsicht
Lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor der Installation und der Inbetriebnahme des
Gerätes aufmerksam durch. Schalten Sie erst danach das Gerät ein!
3.1. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Hochfrequenzgießschleuder megapuls compact ist ausschließlich zum Schmelzen aller gebräuchlichen Dental-
legierungen außer Titan oder Titanlegierungen und der anschließenden Formgebung durch Schleuderguss im
Dentallabor bestimmt. Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für Schäden, welche hieraus entstehen, haftet die Firma Dentaurum, GmbH & Co. KG nicht. Zur bestimmungs-
gemäßen Verwendung gehört auch, dass diese Gebrauchsanweisung beachtet wird und dass die Inspek tions-
und Wartungsarbeiten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Bei der endgültigen Außerbetriebnahme des Gerätes sind die entsprechenden landesspezifischen Vorschriften einzu-
halten. Fragen zur sachgerechten Entsorgung des Gerätes beantwortet Dentaurum oder der dentale Fachhandel.

3.2. Symbole zur Kennzeichnung von Gefahren

In der Gebrauchsanweisung werden folgende Symbole für Gefährdungen verwendet:
Warnung
Hinweis auf eine möglicherweise drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von
Personen.
Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann schwere gesundheitliche Auswirkungen zur Folge
haben, bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen.
Vorsicht
Hinweis auf eine möglicherweise gefährliche Situation.
Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann leichte Verletzungen zur Folge haben oder zu Sach-
beschädigungen führen.
i
Hinweis
Allgemeine Information zum Gerät
3.3. Gewährleistung und Haftung
Es gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei
Personen und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurück-
zuführen sind:
• Unsachgemäßes Inbetriebnehmen, Bedienen, Montieren und Warten des Gerätes
• Nicht bestimmungsgemäßes Verwenden des Gerätes
• Betrieb mit defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten bzw. nicht funktions-
fähigen Sicherheits- und Schutzvorkehrungen
• Nichtbeachten der Hinweise in der Gebrauchsanweisung bezüglich Transport, Lagerung, Montage, Betrieb und
Wartung des Gerätes
• Mangelnde Überwachung von Verschleißteilen
• Eigenmächtige bauliche Veränderungen an dem Gerät
• Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen

3.4. Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber ist verpflichtet, nur die Personen an dem Gerät arbeiten zu lassen, welche
• mit den Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die Handhabung des Gerätes
eingewiesen sind
• die Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisung gelesen und verstanden haben
• im Sinne der geltenden Unfallverhütungsvorschriften unterwiesen sind.
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