Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Garantie Und Gewährleistung - Rauch AXIS ISOBUS 30.1 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

7
Garantie und Gewährleistung
RAUCH-Geräte werden nach modernen Fertigungsmethoden und mit größter
Sorgfalt hergestellt und unterliegen zahlreichen Kontrollen.
Deshalb leistet RAUCH 12 Monate Garantie, wenn nachfolgende Bedingungen
erfüllt sind:
Die Garantie beginnt mit dem Datum des Kaufs.
Die Garantie umfasst Material- oder Fabrikationsfehler. Für Fremderzeugnis-
se (Hydraulik, Elektronik) haften wir nur im Rahmen der Gewährleistung des
jeweiligen Herstellers. Während der Garantiezeit werden Fabrikations- und
Materialfehler kostenlos behoben durch Ersatz oder Nachbesserung der be-
treffenden Teile. Andere, auch weitergehende Rechte, wie Ansprüche auf
Wandlung, Minderung oder Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegen-
stand entstanden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Garantieleistung
erfolgt durch autorisierte Werkstätten, durch RAUCH-Werksvertretung oder
das Werk.
Von den Garantieleistungen ausgenommen sind Folgen natürlicher Abnut-
zung, Verschmutzung, Korrosion und alle Fehler, die durch unsachgemäße
Handhabung sowie äußere Einwirkung entstanden sind. Bei eigenmächtiger
Vornahme von Reparaturen oder Änderungen des Originalzustandes entfällt
die Garantie. Der Ersatzanspruch erlischt, wenn keine RAUCH-Original-Er-
satzteile verwendet wurden. Bitte beachten Sie darum die Betriebsanleitung.
Wenden Sie sich in allen Zweifelsfragen an unsere Werksvertretung oder di-
rekt ans Werk. Garantieansprüche müssen spätestens innerhalb 30 Tagen
nach Eintritt des Schadens beim Werk geltend gemacht sein. Kaufdatum und
Seriennummer angeben. Reparaturen für die Garantie geleistet werden soll,
dürfen von der autorisierten Werkstatt erst nach Rücksprache mit RAUCH
oder deren offiziellen Vertretung durchgeführt werden. Durch Garantiearbei-
ten verlängert sich die Garantiezeit nicht. Transportfehler sind keine Werks-
fehler und fallen deshalb nicht unter die Gewährleistungspflicht des
Herstellers.
Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an RAUCH-Geräten selbst
entstanden sind, ist ausgeschlossen. Hierzu gehört auch, dass eine Haftung
für Folgeschäden aufgrund von Streufehlern ausgeschlossen ist. Eigen-
mächtige Veränderungen an den RAUCH-Geräten können zu Folgeschäden
führen und schließen eine Haftung des Lieferanten für diese Schäden aus.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder eines leitenden An-
gestellten und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Feh-
lern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat
genutzten Gegenständen gehaftet wird, gilt der Haftungsausschluss des Lie-
feranten nicht. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die aus-
drücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den
Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, abzusichern.
Garantie und Gewährleistung
7
67

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis