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Hygienische Anforderungen Beim Pumpenbetrieb; Gefahr Durch Legionellen Im Trinkwasser; Neue Trinkwasserverordnung - Untersuchungspflichten - Vortex BlueOne BWO 155 Serie Technische Information

Trinkwasserzirkulation
Inhaltsverzeichnis

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6 HYGIENISCHE ANFORDERUNGEN BEIM PUMPENBETRIEB

6.1

GEFAHR DURCH LEGIONELLEN IM TRINKWASSER

Keime und Bakterien im Trinkwasser können sich unter
ungünstigen Umständen stark vermehren und für den
Menschen gefährlich werden. Insbesondere ist hier der
Typ Legionella pneumophila zu nennen, der erstmals
im Jahre 1976 beschrieben wurde und seitdem weltweit
immer wieder in den Schlagzeilen auftaucht.
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die einen
Durchmesser zwischen 0,2 und 0,7 µm und eine Länge
von etwa 1 bis 4 µm haben. Bekannt wurden bisher
mehr als 40 Arten und 50 Untergruppen. Legionellen
sind in der Natur in Oberflächengewässern, wie Flüssen
und Seen, d. h. ausschließlich im Süßwasser, nachge-
wiesen worden. Relativ selten treten Legionellen im
Grundwasser auf. Sie wurden aber auch schon in gefro-
renen Flüssen und in heißen Quellen, also unter extre-
men klimatischen Bedingungen gefunden. Legionellen
sind, außer in salzhaltigem Wasser, häufig nachweisbar,
nachdem man sie zunächst für relativ selten gehalten
hat. Ideale Vermehrungsbedingungen finden Legionel-
len in einem Temperaturbereich zwischen 25 und 45 °C.
Oberhalb von 50 °C sind Legionellen nicht mehr lebens-
fähig und sterben ab.
Insgesamt hängt das Legionellenwachstum außer von
der Temperatur aber auch noch von anderen Faktoren im
Wasser ab, wie z. B. vom Sauerstoffgehalt, dem pH-Wert,
dem Anteil von Metallionen und Elektrolyten und auch
vom Werkstoff der Rohrleitung. Legionellen ernähren
sich von abgestorbenen Mikroorganismen, können aber
auch mit einigen Algenarten eine Symbiose bilden und
so voneinander profitieren.
In technischen Anlagen, die der Wasseraufbereitung
oder -verteilung dienen oder unter Verwendung von
Wasser betrieben werden (z. B. Kühltürme, Klimaanla-
gen und Warmwassersysteme), kann es zu einer Konta-
mination des Wassers mit Legionellen in hohem Maße
kommen. Übertragen werden die Bakterien durch feins-
te feuchte Aerosole, also im Feuchtigkeits-Luft-Gemisch,
z. B. beim Duschen oder an Inhalations- und Beatmungs-
apparaten, aber auch in Warmsprudelbecken, in der
Nähe von Luftbefeuchtern, offenen Rückkühlwerken
und ähnlichen Anlagen. In Krankenhäusern wurde auch
schon das Trinken von kontaminiertem Wasser als Infek-
tionsweg festgestellt. Eine Übertragung der Bakterien
von Mensch zu Mensch kann man dagegen ausschließen.
Man unterscheidet zwei typische Krankheitsbilder. Das
sogenannte Pontiac-Fieber ist eine leichte Infektion
ohne Lungenbeteiligung, die nach wenigen Tagen ab-
klingt und bei der Todesfälle nicht bekannt geworden
sind. Die Legionellose (Legionärskrankheit) ist weitaus
gefährlicher. Sie ist eine akute bakterielle Lungenent-
zündung, die tödlich enden kann. Prinzipiell kann jeder
Mensch an einer Legionellose erkranken. Besonders
gefährdet sind aber Menschen mit geschwächtem Im-
munsystem. Auffallend ist, dass dreimal mehr Männer
als Frauen an Legionellose erkranken. Auch erhöht sich
das Erkrankungsrisiko mit steigendem Alter sowie bei
Rauchern und Diabetikern.
6.2
NEUE TRINKWASSERVERORDNUNG –
UNTERSUCHUNGSPFLICHTEN
Die am dem 1. November 2011 in Kraft getretenen No-
vellierungen der TrinkwV [2] beschreiben als eine ihrer
wichtigsten Neuerungen die Pflicht zu regelmäßigen Un-
tersuchungen und die Anzeigepflicht bzgl. Legionellen
nicht mehr nur bei öffentlichen Einrichtungen, sondern
nun auch bei allen sonstigen gewerblich genutzten Ge-
bäuden, d. h. z. B. auch bei vermieteten Wohnanlagen.
Von den Pflichten ausgenommen sind alle als Kleinanla-
gen definierten Gebäude, vor allem wegen des deutlich
geringeren Gefährdungspotenzials.
Zu Kleinanlagen zählen grundsätzlich alle Ein- und Zwei-
familienhäuser, unabhängig von der jeweiligen Spei-
chergröße und unabhängig vom Wasservolumen in den
Rohrleitungen. Alle anderen Gebäude gelten dann noch
als Kleinanlage, wenn deren Speicherinhalt nicht mehr
als 400 l und der Rohrleitungsinhalt, gemessen vom
Speicheraustritt der Warmwasserleitung bis zur entfern-
testen Entnahmestelle, nicht mehr als 3 l beträgt.
Ebenso ausgenommen von den Untersuchungspflichten
sind Großanlagen, in denen keine Duschen oder Hand-
brausen installiert sind, da Legionellen nur über die Ver-
nebelung des Trinkwassers in den menschlichen Körper
gelangen (siehe Kap. 6.1).
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23

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