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Erklärung Der Benannten Personengruppen - Burmeier ARMINIA II Gebrauchsanweisung

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Hinweise an den Betreiber:
• Bei jedem technischen, elektrischen Gerät kann es bei unsachgemäßer
Bedienung zu Gefährdungen kommen. Weisen Sie die Anwender gemäß
MPBetreibV § 5 in die sachgemäße Benutzung des Pflegebettes ein.
• Weisen Sie die Anwender gemäß MPBetreibV § 9 auf den Aufbewahrungs-
ort dieser Gebrauchsanweisung hin.
2.1 E
RKLÄRUNG DER BENANNTEN
In dieser Gebrauchsanweisung werden folgende Personengruppen benannt:
Betreiber
Betreiber (z.B.: Sanitätshäuser, Fachhändler, Krankenkassen) ist jede natürliche
oder juristische Person, die das Pflegebett ARMINIA II verwendet oder in deren
Auftrag es verwendet wird. Dem Betreiber obliegt die ordnungsgemäße
Einweisung der Anwender.
Anwender
Anwender sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung oder Unter-
weisung berechtigt sind, das Pflegebett ARMINIA II zu bedienen oder an ihm
Arbeiten zu verrichten, bzw. in die Handhabung des Bettes eingewiesen sind.
Weiterhin kann der Anwender mögliche Gefahren erkennen und vermeiden
und den klinischen Zustand des Patienten beurteilen.
Patient
In dieser Gebrauchsanweisung wird als Patient eine pflegebedürftige, be-
hinderte oder gebrechliche Person bezeichnet, die in diesem Bett liegt.
Fachpersonal
Als Fachpersonal werden Mitarbeiter des Betreibers bezeichnet, die aufgrund
ihrer Ausbildung oder Unterweisung berechtigt sind, das Pflegebett auszu-
liefern, zu montieren, zu demontieren und zu transportieren. Weiterhin sind sie
in die Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion eingewiesen.
Seite 7
Gebrauchsanweisung für das BURMEIER – Pflegebett ARMINIA II
P
ERSONENGRUPPEN

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Diese Anleitung auch für:

51.3431.33 s153456

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