Auslegung
(Fortsetzung)
Hinweis
Der Anteil des vom Heizwasser-Durchlauferhitzer verbrauchten
Stroms wird in der Regel nicht mit Sondertarifen berechnet.
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Zuschlag für die Trinkwassererwärmung
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwas-
serbedarf von ca. 50 Liter pro Person und Tag mit ca. 45 ºC aus-
gegangen.
Niedriger Bedarf
*
2
Normaler Bedarf
oder
*
2
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmenpumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung
(Außentemperatur) für abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann
auf den Zuschlag für abgesenkten Betrieb gemäß DIN EN 12831
verzichtet werden.
Weiterhin verfügt die Regelung über eine Einschaltoptimierung (in
Verbindung mit Fernbedienung), so dass auch auf den Zuschlag
für Aufheizung aus abgesenktem Betrieb verzichtet werden kann.
9.2 Auslegung des Heizwasser-Pufferspeichers
Heizwasser-Pufferspeicher zur Laufzeitoptimierung
V
Q
· (20 bis 25 Liter)
HP
WP
Q
= Nenn-Wärmeleistung der Wärmepumpe absolut
WP
V
= Volumen Heizwasser-Pufferspeicher in Liter
HP
*1
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*2
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VIESMANN
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Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in Liter/Tag und Person
15–30
30–60
bei Bezugstemperatur 45 °C
50
Dies entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca. 0,25 kW pro
Person bei 8 h Aufheizzeit. Dieser Zuschlag wird nur berücksich-
tigt, falls die Summe der zusätzlichen Heizlast größer als 20 %
der nach DIN EN 12831 berechneten Heizlast ist.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600–1200
1200–2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden.
Sollen die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen
berücksichtigt werden, sind sie nach DIN EN 12831 zu berech-
nen.
VITOCAL 200-G/222-G/242-G
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
*
1
in kW/Person
0,08–0,15
0,15–0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
*
1
in kW/Person
ca. 0,25