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Erklärung In Übereinstimmung Mit Den Richtlinien - Nice M3BAR Installierungs-Und Gebrauchsanleitungen Und Hinweise

Automatic barrier
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Konformitätserklärung anzuwenden im Falle von Installationen, die nicht mit den Kriterien des Kapitels 1 .3 .1 . übereinstimmen .
und Erklärung für den Einbau Einer „unvollständigen Maschine"
1999/5/EG (R&TTE); 2014/30/UE (EMC); 2006/42/EG (MD) Anlage II, Teil B
Anmerkung - Der Inhalt dieser Erklärung entspricht den Angaben im offiziellen Dokument, das im Sitz der Nice S.p.A. hinterlegt ist und der
letzten verfügbaren Revision vor dem Druck dieser Anleitung. Dieser Text wurde aus redaktionellen Gründen angepasst. Die Kopie der
Original-Erklärung kann bei der Firma Nice S.p.A. (TV) Italy angefordert werden.
Nummer der Erklärung: 405/M-LBAR
Name des Herstellers: NICE S .p .A .
Adresse: Via Pezza Alta N°13, 31046 Rustignè di Oderzo (TV) Italy
Art des Produkts: Elektromechanischer Schrankenheber
Modell / Typ: M3BAR, M5BAR, M7BAR, L9BAR, M3BARI, M5BARI, M7BARI, L9BARI
Zubehör: XBA14, XBA15, XBA4, XBA6, XBA18, XBA9, XBA7, XBA8, PS224, OVIEW Unit
Der Unterzeichner Roberto Griffa erklärt hiermit eigenverantwortlich als Chief Executive Officer, dass das oben genannte Ge-
rät die Vorschriften der folgenden Richtlinien erfüllt:
• Richtlinie 1999/5/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 9 . März 1999 über Funkanlagen und
Telekommunikationsendgeräte und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität, gemäß den folgenden harmonisier-
ten Normen:
– Gesundheitsschutz (Art. 3(1)(a)): EN 62479:2010
– Elektrische Sicherheit (Art . 3(1)(a)): EN 60950-1:2006+A11:2009+A12:2011+A1:2010+A2:2013
– Elektromagnetische Verträglichkeit (Art . 3(1)(b)): EN 301 489-1 V1 .9 .2:2011, EN 301 489-3 V1 .6 .1:2013
– Funkspektrum (Art . 3(2)): EN 300 330-2 V1 .6 .1:2015
In Übereinstimmung mit der Richtlinie 1999/5/EG (Anlage III) entspricht das Produkt der Klasse 1
• RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26 . Februar 2014 zur Harmonisie-
rung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung), unter Anwen-
dung folgender harmonisierter Normen: EN 61000-6-2:2005, EN 61000-6-3:2007+A1:2011
• RICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATS vom 26 . Februar 2014 zur Harmonisie-
rung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung inner-
halb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Neufassung), unter Anwendung folgender harmonisierter Normen:
EN 60335-1:2002 + A1:2004 + A11:2004 + A12:2006 + A2:2006 + A13:2008 + A14:2010 + A15:2011
EN 60335-2-103:2003+A11:2009, EN 62233:2008
Außerdem entspricht das Produkt folgender Richtlinie, entsprechend der vorgesehenen Anforderungen für die „unvollstän-
digen Maschinen":
• RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17 . Mai 2006 über Maschinen,
welche die Richtlinie 95/16/EG ändert (Überarbeitung)
– Hiermit wird erklärt, dass die entsprechenden technischen Unterlagen in Übereinstimmung mit Anlage VII B der Richtlinie
2006/42/EG zusammengestellt und die folgenden wesentlichen Anforderungen eingehalten wurden:
1 .1 .1- 1 .1 .2- 1 .1 .3- 1 .2 .1-1 .2 .6- 1 .5 .1-1 .5 .2- 1 .5 .5- 1 .5 .6- 1 .5 .7- 1 .5 .8- 1 .5 .10- 1 .5 .11
– Der Hersteller verpflichtet sich, die Informationen über die „unvollständige Maschine" auf Verlangen an die nationalen Be-
hörden weiterzuleiten, wobei die eignen Rechte des geistigen Eigentums beibehalten werden .
– Wenn die „unvollständige Maschine" in einem europäischen Land in Betrieb genommen wird, deren offizielle Sprache
nicht der in dieser Erklärung entspricht, ist der Importeur verpflichtet, dieser Erklärung die entsprechende Übersetzung
beizulegen .
– Wir weisen darauf hin, dass die „unvollständige Maschine" erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn gegebe-
nenfalls festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmun-
gen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht .
Das Produkt entspricht, auf die anwendbaren Teile begrenzt, folgenden Normen:
EN 13241-1:2003+A1:2011, EN 12445:2000, EN 12453:2000, EN 12978:2003+A1:2009
Oderzo, 23, Januar 2017
ANLAGE I
EG-Konformitätserklärung
Erklärung in Übereinstimmung mit den Richtlinien:
Revision: 12
Sprache: DE
(Chief Executive Officer)
Ing . Roberto Griffa
Deutsch – 21

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