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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Allgemeine Sicherheitshinweise - BROTJE EuroCondens SGB 400 E Installationshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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2. Sicherheit

2.1 Bestimmungsgemäße
Verwendung
2.2 Allgemeine
Sicherheitshinweise
7305354-04 12.14
Gefahr! Beachten Sie unbedingt die folgenden Sicherheitshinweise! Sie gefährden
sonst sich selbst und andere.
Die Gas-Brennwertgeräte der Serie SGB E sind als Wärmeerzeuger in Trinkwasser-
Heizungsanlagen nach DIN EN 12828 vorgesehen.
Sie entsprechen der DIN EN 676, DIN 4702 Teil 6 und DIN EN 677, Installationsart
B
, B
, C
, C
, C
23
23P
33
43
53
Bestimmungsland DE: Kategorie I
Gefahr! Lebensgefahr!
Bei der Installation von Heizungsanlagen besteht die Gefahr erheblicher Perso-
nen-, Umwelt- und Sachschäden. Deshalb dürfen Heizungsanlagen nur durch
Fachunternehmen erstellt und durch Sachkundige der Erstellerfirmen erstmalig in
Betrieb genommen werden!
Stromschlaggefahr! Lebensgefahr durch spannungsführende Bauteile!
Alle mit der Installation verbundenen Elektroarbeiten dürfen nur von einer elektro-
technisch ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden!
Gefahr! Lebensgefahr durch unsachgemäße Verwendung der Heizungsanlage!
- Dieses Gerät kann von Kindern ab 8 Jahren und darüber sowie von Personen mit
verringerten physischen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten oder Mangel
an Erfahrung und Wissen benutzt werden, wenn sie beaufsichtigt oder bezüg-
lich des sicheren Gebrauchs des Gerätes unterwiesen wurden und die daraus re-
sultierenden Gefahren verstehen. Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen.
Reinigung und Benutzer-Wartung dürfen nicht von Kindern ohne Beaufsichti-
gung durchgeführt werden.
Gefahr! Lebensgefahr durch Umbauten am Gerät!
Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen am Gerät sind nicht gestattet, da
sie Menschen gefährden und zu Schäden an dem Gerät führen können. Bei Nicht-
beachtung erlischt die Zulassung des Gerätes.
Einstellung, Wartung und Reinigung des Gerätes darf nur von einem qualifizierten
Gas-Heizungsfachmann durchgeführt werden!
Verwendetes Zubehör muss den Technischen Regeln entsprechen und vom Her-
steller in Verbindung mit diesem Gerät zugelassen sein.
Achtung! Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden.
Gas-Brennwertkessel SGB 400 E/SGB 470 E/SGB 540 E/610 E
, C
, C
und C
.
63
83
93
2ELL
Sicherheit
7

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