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Korrosionsschutz; Anforderungen An Das Heizungswasser - BROTJE EuroCondens SGB 400 E Installationshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Vor der Installation

4.10 Korrosionsschutz

4.11 Anforderungen an das
Heizungswasser
36
Achtung! Gefahr der Beschädigung des Gerätes!
Die Verbrennungsluft muss frei von korrosiven Bestandteilen sein - insbesondere
fluor- und chloridhaltigen Dämpfen, die z. B. in Lösungs- und Reinigungsmitteln,
Treibgasen usw. enthalten sind.
Beim Anschluss von Wärmeerzeugern an Fußbodenheizungen mit Kunststoffrohr,
das nicht sauerstoffdicht gemäß DIN 4726 ist, müssen Wärmetauscher zur Anla-
gentrennung eingesetzt werden.
Hinweis: Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen aufgrund
von wasserseitiger Korrosion.
Bei pH-Werten des Anlagenwassers während des Betriebes außerhalb der Grenz-
werte gemäß VDI Richtlinie 2035-2 ist eine Behandlung des Füllwassers hinsicht-
lich Korrosion erforderlich. Bei Anlagen mit Fußbodenheizung und nicht sauer-
stoffdichtem Rohr ist eine Systemtrennung zum Kessel und anderen korrosionsge-
fährdeten Anlagenbestandteilen einzusetzen.
Achtung! Anforderung der Heizwasserqualität beachten!
Die Anforderungen an die Heizwasserqualität sind gegenüber früher gestiegen, da
sich die Anlagenbedingungen geändert haben:
- geringerer Wärmebedarf
- Einsatz von Kaskaden in größeren Objekten
- vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solarthermie und
Festbrennstoffkesseln.
Im Vordergrund steht dabei stets, die Anlagen so auszuführen, dass sie lange Zeit
ohne Störungen sicher ihren Dienst leisten.
Grundsätzlich reicht Wasser in Trinkwasserqualität aus, es muss aber geprüft wer-
den, ob das an der Anlage vorhandene Trinkwasser hinsichtlich Härtegrad zur Be-
füllung der Anlage geeignet ist (siehe Tabelle nach VDI 2035). Sollte dies nicht der
Fall sein, so sind verschiedene Maßnahmen möglich:
1. Zugabe eines Additives zum Füllwasser, damit die Härte im Kessel nicht aus-
fällt und sich der pH-Wert des Anlagenwassers stabil verhält (Härtestabilisa-
tor). Werden Additive eingesetzt, ist es wichtig, die Angaben des Herstellers zu
beachten. Besteht in Sonderfällen ein Bedarf an Additiven in gemischter An-
wendung (z.B. Härtestabilisator, Frostschutzmittel, Dichtmittel etc.), ist darauf
zu achten, dass die Mittel untereinander verträglich sind und keine Verschie-
bung des pH-Wertes entsteht. Vorzugsweise sind Mittel vom gleichen Herstel-
ler zu verwenden.
2. Verwendung einer Enthärtungsanlage zur Behandlung des Füllwassers.
3. Verwendung einer Entsalzungsanlage zur Aufbereitung des Füllwassers.
Die Entsalzung des Füll- und Ergänzungswassers zu vollentsalztem (VE-)Wasser
ist nicht zu verwechseln mit einer Enthärtung auf 0 °dH. Bei der Enthärtung
bleiben die korrosionswirkenden Salze im Wasser enthalten.
Achtung! Nur freigegebene Additive oder Verfahren verwenden!
Bei der Zugabe von Additiven dürfen nur die von BRÖTJE freigegeben Mittel ver-
wendet werden. Auch die Enthärtung/Entsalzung darf nur mit von BRÖTJE freige-
geben Geräten und unter Beachtung der Grenzwerte erfolgen.
Ansonsten erlischt die Garantie!
Achtung! Den pH-Wert kontrollieren!
Unter verschiedenen Bedingungen ist eine Eigenalkalisierung (Anstieg des pH-
Wertes) des Anlagenwassers möglich. Daher sollte jährlich eine Kontrolle des pH-
Wertes erfolgen.
Der pH-Wert muß zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
Gas-Brennwertkessel SGB 400 E/SGB 470 E/SGB 540 E/610 E
7305354-04 12.14

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