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6. Sicherheitshinweise

Die hier abgedruckten Sicherheitshinweise sind nur
D
auf das Produkt selber bezogen. Betreiberpflichten,
insbesondere betreffend Lebensmittelhygiene sowie
Arbeitssicherheit können nebenher bestehen, z.B.
aufgrund allgemeiner gesetzlicher Vorgaben. Diese
werden vom Gesetzgeber veröffentlicht – jedoch nicht
von Geräteherstellern. Soweit gesetzliche Anforderun-
gen an die Konstruktion der Maschine bestehen, be-
scheinigt MELITTA®SystemService hiermit deren voll-
umfängliche Einhaltung.
Setzen Sie die Erkenntnisse aus den Sicherheits-
hinweisen in dieser Anleitung um in die Betriebs-
anweisungen für Ihr Personal und SB-Kunden:
' Im Getränke-Ausgabebereich besteht Gefahr
durch Verbrühen, wenn heiße Flüssigkeiten
ausgestoßen werden. Dies ist der Fall ...
bei der Getränke-Ausgabe,
bei der automatischen Reinigung,
bei der automatischen Restentleerung des
Vorratsbehälters,
bei der automatischen Kesselentlüftung.
Sorgen Sie dafür, dass niemand in den Getränke-
Ausgabebereich greift, solange die Maschine ein-
geschaltet ist. Ausnahme ist natürlich das Einset-
zen und Herausnehmen von Gefäßen – hier sind
die erforderlichen Schutzabstände konstruktiv
bereits ausreichend berücksichtigt.
+ Beim Einwurf der Reinigungsmittel in die zu
reinigenden Behälter kann es durch Unachtsam-
keit zu Verwechselungen kommen. Reinigungs-
mittel können gesundheitsschädlich sein beim
Verschlucken, Einatmen und Hautkontakt.
Sorgen Sie dafür, dass niemals Reinigungsmittel
in den Kaffeemehl-Behälter eingeworfen wer-
den – z.B. durch Unterweisung Ihres Personals.
Sorgen Sie dafür, dass alle Informationen über
das von Ihnen verwendete Reinigungsmittel auch
in Notsituationen leicht verfügbar sind. Wenn
Sie die im Kapitel "Reinigung" empfohlenen Mittel
von MELITTA®verwenden, liegen diese jeweils bei.
Es kann im Fehlerfall Quetschgefahr bestehen,
wenn jemand bei eingeschalteter Maschine in die
Kaffeemehl- oder Instantpulver-Behälter greift.
Sorgen Sie dafür, dass niemand in die Behälter
greift, solange die Maschine eingeschaltet ist. Im
Betrieb ist an keiner Stelle ein Hineingreifen er-
forderlich.
8
'

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