d) Voraussetzungen an das Personal
–
Alle Reparaturen und Wartungsarbeiten an der
Maschine dürfen nur vom Kundendienst oder
durch vom Hersteller autorisierte Fachleute vor-
genommen werden.
–
Einstellungen, Reinigen und Rüsten an der
Maschine dürfen nur vom Aufsteller oder vom
Hersteller eingewiesene Personen vornehmen.
e)
Voraussetzungen an den Aufstellort
–
Die Maschine darf nur in geschlossenen trocke-
nen Räumen aufgestellt und verwendet werden,
nicht im Freien! Feuchtigkeit und Temperatur-
einwirkungen können die Funktionsfähigkeit und
Sicherheit der Maschine beeinträchtigen.
Der Aufstellbereich muss nach hinten min. 10 cm
➈
zusätzlichen Platz wegen der Wärmeentwick-
lung bieten – nach oben 31 cm, um den Deckel
aufklappen zu können.
–
Wenn die Maschine von nicht eingewiesenen
Personen bedient werden soll, muss sie so
aufgestellt sein, dass sie von eingewiesenem
Personal ständig beaufsichtigt werden kann.
f)
Voraussetzungen an den Betrieb
–
Die regelmäßigen Reinigungsarbeiten müssen
durchgeführt werden, wie in dieser Anleitung be-
schrieben.
–
Nach jeweils ca. 80.000 Tassen muss eine
Wartung der Maschine durch den Kunden-
dienst erfolgen (kostenpflichtig).
–
Erkennbare Fehlfunktionen oder Schäden
müssen vom Kundendienst erst überprüft und
gegebenenfalls instandgesetzt werden, bevor die
Maschine weiter verwendet werden darf.
–
Die für gewerbliche Betreiber gesetzlich vorge-
schriebene regelmäßige Überprüfung der An-
lage durch eine autorisierte Elektrofachkraft auf
ordnungsgemäßen Zustand muss durchgeführt
und dokumentiert werden. Die Unfallverhütungs-
vorschrift BGV A3(vorm. VBG IV) schreibt für
ortsfeste Geräte einen Zeitabstand von längs-
tens 4 Jahre vor. Diese Prüfungen können auf
Anforderung vom MELITTA®Kundendienst vorge-
nommen und bescheinigt werden.
(Diese Maschine entspricht der BGV A3und
braucht vor der ersten Inbetriebnahme keiner
weiteren Prüfung unterzogen werden).
➈
10 cm
g) Voraussetzungen an das Produktmaterial
–
Das Kaffeemehl muss geeignet sein für den Ein-
satz in Gewerbe-Kaffeemaschinen, zum Beispiel
"MELITTA®Favorit-Premium" oder "Hochland
Classic".
–
Das Instant-Pulver muss geeignet sein für den
Einsatz in Automaten, z.B. "MELITTA®Premium
Cappucino Milchpulver" oder "MELITTA®Kakao".
–
Das Reinigungsmittel für den Einwurf in den
Vorratsbehälter muss für die Verwendung in
Melitta-Kaffeemaschinen geeignet sein, z.B.
"MELITTA®SWIRL Reiniger 3000".
7
D
31 cm