GARANTIE
Bei bestimmungsgemäßem Einsatz übernimmt ReeR auf neue VISION VXL Lichtschranken
eine Garantie für 12 (zwölf) Monaten auf Schäden infolge von Material- und Produktionsfehler.
In diesem Zeitraum verpflichtet sich ReeR, Produktmängel durch Reparatur oder Austausch
der defekten Teile ohne Berechnung von Kosten für Materialien oder Arbeitsleistungen zu
beseitigen. ReeR behält sich jedoch vor, anstelle einer Reparatur das gesamte System durch
ein gleichartiges zu ersetzen.
Diese Gewährleistungszusage unterliegt folgenden Bedingungen:
Die Mängelrüge muss bei ReeR innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung der Ware
eingehen.
Die Geräte und ihre Komponenten müssen sich im Originalzustand der Lieferung von
ReeR befinden.
Der Fhler oder die Fehlfunktion dürfen nicht direkt oder indirekt verursacht worden
sein durch:
Die Reparatur erfolgt in den ReeR-Werkstätten oder bei autorisierten Vertretern, zu denen das
fehlerhafte Material zu verschicken ist. Die Transportkosten und das Risiko von Beschädigung
oder Verlust beim Transport gehen zu Lasten des Bestellers.
Alle retournierten Geräte und Komponenten gehen in das Eigentum von ReeR über.
Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen ReeR sowie weitere Rechte des
Bestellers sind ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von
Schäden,
die nicht
Produktionsausfälle, Schäden an Maschinen oder Anlagen aufgrund von Fehlfunktionen des
Produkts oder dessen Bauteilen.
Die genaue und vollständige Beachtung aller in dieser Anleitung aufgeführten Hinweise,
Warnungen und Empfehlungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die korrekte
Funktion der Lichtschranke. Weder die Firma ReeR S.p.A. noch deren autorisierter
Vertreter sind verantwortlich für die Folgen, die von der Nichtbeachtuntg dieser
Anleitungen herrühren.
Technische Änderungen vorbehalten.
8540615 • 25/08/2016 • Rev.11
–
Nicht bestimmungsgemäßen Einsatz
–
Nichtbeachten der Anwendungsvorschriften
–
Unachtsamkeit, Nachlässigkeit, unangemessene Wartung
–
Reparaturen, Änderungen oder Anpassungen, die nicht von ReeR oder
einem autorisierten Vertreter ausgeführt wurden, Manipulationen usw.
–
Unfälle oder Stöße (auch beim Transport oder durch höhere Gewalt)
–
Andere nicht von ReeR zu verantwortende Ursachen
an
dem
Liefergegenstand
Nachdruck ohne Erlaubnis von ReeR untersagt.
selbst
entstanden sind,
wie
z.B.
29