____________________________________RAS Kp_________________________________
werden.
De Transport auf Fahrzeugen vermeiden, bei denen der Ladebereich nicht vom Fahrerraum getrennt ist.
Vergewissern, dass der Fahrer über die potentielle Gefahr informiert ist, die von der Ladung ausgeht, und dass ihm bekannt ist, was Fall
von Unfällen bzw. in Notfällen zu tun ist.
Vor Beginn des Transports:
-Vergewissern, dass die Last einwandfrei abgesichert ist.
-Vergewissern, dass die Ventile der Gasflaschen geschlossen sind und keine Leckagen auftreten.
-Vergewissern, dass der Blindstopfen des Ventils, sofern vorhanden, korrekt montiert ist.
-Vergewissern, dass der Schutzkappe, sofern vorhanden, korrekt montiert ist.
-Vergewissern, dass eine ausreichende Lüftung vorhanden ist.
-Vergewissern, dass die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden.
14.7
Loser Transport gemäßAnlage II zum MARPOL 73/78und IBC-Code
Soll ein loser Transport vorgenommen werden, müssen die Anlage II zum MARPOL 73/78 und der IBC-Code eingehalten werden, sofern
sie anwendbar sind.
Abschnitt 15 INFORMATIONENÜBER GESETZLICHE REGELUNGEN
15.1
Vorschriften und Gesetze bezüglich Gesundheit, Sicherheit und Umwelt mit spezifischem Bezug auf den Stoff oder das Gemisch Stoff
oder das Gemisch
Zulassung gemäß REACH-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1907/2006 i.d.g.F.):
der Stoff wurde nicht in die Liste der extrem besorgniserregenden Substanzen (SVHC) aufgenommen, für die eine Zulassung beantragt
wurde.
Nutzungseinschränkungen gemäß REACH-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1907/2006 i.d.g.F.):
Der Stoff unterliegt keinen Einschränkungen gemäß Abschnitt VIII (Anlage XVII), Anhang 2
Weitere EG-Vorschriften und nationale Umsetzungsregelungen:
KategorieSeveso (Richtlinie96/82/EGundRichtlinie105/2003/EG, GvD334/99i.d.g.F.):Anlage I, Teil 1.
Chemischer Gefahrstoff gemäßAbschnittIX (Umsetzung Richtlinie 98/24/EG) des GvD 81708 i.d.g.F.
Zur Entsorgung der Abfälle ist auf das GvD152/06i.d.g.F. Bezug zu nehmen.
Wichtigste bibliographische Quellen
ADR 2011 Europäische Vereinbarung über die Beförderung von Gefahrstoffen auf Straßen
AGCIH 2009 American Conference of Governmental Industrial Hygienists
ESIS European Chemical Substances Information System-IUCLID Dataset
IATA/ICAO 2008 International Air Transport Association-International Civil Aviation Organisation
IMDG 2008 International Maritime Dangerous Goods Code
NIOSH National Institute for Occupational and Safety -Registry of Toxic Effects of Chemical Substances
QSAR: Quantitative Structure Activity Relationship
IUCLID International Uniform Chemical Information Database
15.2
Bewertung der chemischen Sicherheit
Es wurde eine Bewertung der chemischen Sicherheit vorgenommen.
Alle in den Abschnitten 11 und 12 angegebenen Informationen wurden IUCLID-Daten entnommen.
Abschnitt 16 WEITERE INFORMATIONEN
Texte der Warnhinweise
H220: Hoch entzündliches Gas H280 Enthält unter Druck stehendes Gas, kann bei Erhitzung explodieren.
Die Gefahren, die bei unsachgemäßer Verwendung auftreten können sind in erster Linie Brand- bzw. Explosionsgefahr sowie
Erstickungsgefahr bei brandfreiem Ausströmen in geschlossenen Räumen. Es ist unerlässlich, dass Personal und Nutzer von Flüssiggas
über die bei Handhabung und Gebrauch zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen informiert und entsprechend ausgebildet werden.
Mitarbeiter müssen entsprechend ihrer spezifischen Aufgaben aufgrund der zutreffenden Gesetzesvorschriften ausgebildet werden.
Die Berufsbildung und praktische Ausbildung der Mitarbeiter im Hinblick auf chemische Substanzen muss aufgrund der Richtlinie
SICHERHEITSDATENBLATT
NACH EG-VERORDNUNG 1907/2006/EG, ANLAGE II
Kryon® 290
GG_GF 081
Ed. November 2016
Pag. 14 di 17
23