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Lagerung Und Wiederverpackung - KaVo Everest scan II 4103 Originalbetriebsanleitung

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Originalbetriebsanleitung Everest® scan II Type 4103
1 Benutzerhinweise | 1.3 Transport und Lagerung
Ist bei Ablieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss wie
folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe‐
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunterneh‐
mens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
Nur aufgrund dieser Tatbestandsaufnahme kann der Empfänger gegenüber
dem Transportunternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Ablieferung ein Schaden an der Ver‐
packung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag nach Anlieferung, dem Transport‐
unternehmen melden.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Beschädigtes Produkt nicht benutzen.
Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihm nach der vorstehenden Bestimmung treffende
Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden (gem. CMR-
Gesetz, Kapitel 5, Art. 30).

1.3.3 Lagerung und Wiederverpackung

Hinweis
Für Lagerung und Transport sind die Umgebungsbedingungen aus Kapitel 3.1.11
zu beachten.
VORSICHT
Fehlerhafte Aufnahme
Durch Lagerung und Transport kann sich die Sensoreinheit verstellen.
▶ Vor der Erstinbetriebnahme, nach Lagerung und nach Transport eine Re-Jus‐
tierung durchführen. Beachten Sie hierzu Kapitel 7.1.2.
Die außen aufgedruckten Symbole gelten für Transport und Lagerung und haben
folgende Bedeutung:
Aufrecht transportieren; oben in Pfeilrichtung!
Vor Stößen schützen!
Vor Nässe schützen!
Nicht stapeln!
Temperaturbereich.
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