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10.0

Entsorgung

Der ATMOS Patientenstuhl E 1 beinhaltet keine Gefahrengüter.
Das Gehäusematerial ist voll recyclingfähig.
Gerät und Zubehör sind vor der Entsorgung zu dekontaminieren.
Achten Sie auf eine sorgfältige Materialtrennung.
Beachten Sie länderspezifi sche Entsorgungsvorschriften (z. B. Abfallverbrennung).
Entsorgung in der EU
Bei dem voran beschriebenen Geräte handelt es sich um ein hochwertiges medizinisches Produkt mit hoher Lebensdauer.
Nach dem Ende eines Lebenszyklus muss das Gerät einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Laut den EU-
Richtlinien (WEEE und RoHS) darf das Gerät nicht über den allgemeinen Hausmüll entsorgt werden. Bitte beachten Sie die
im jeweiligen Land geltenden Gesetze und Vorschriften, welche für die Entsorgung von Altgeräten bestehen.
Entsorgung in der BRD
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Elektrogesetz (ElektroG) den Entsorgungsvorgang von Elektroaltgeräten. Um
den ordnungsgemäßen Entsorgungsvorgang zu gewährleisten, überlassen Sie das Altgerät entweder Ihrem zuständigen
Fachhändler oder lassen es ATMOS MedizinTechnik direkt zur fachgerechten Entsorgung zukommen.
Vor der Entsorgung bzw. vor dem Transport müssen alle Teile, die mit Patienten in Berührung gekommen sind,
gründlich gereinigt, desinfi ziert/sterilisiert werden. Das Gerät selbst muss einer Oberfl ächendesinfektion
unterzogen werden.
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