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Anforderungen An Den Aufstellort; Aufstellraum; Frostschutz; Schallschutz - BROTJE BMK 20/24 B Technische Information

Inhaltsverzeichnis

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5. Anforderungen an den Aufstellort

5.1 Aufstellraum

5.2 Frostschutz

5.3 Schallschutz

5.4 Abstände zum Gerät
7653862-06 02.22
BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte müssen in trockenen, frostsicheren und belüftbaren Räumen in-
stalliert werden. Die Raumtemperatur darf 0 °C nicht unterschreiten und 45 °C nicht überschrei-
ten.
Der Aufstellort ist insbesondere mit Rücksicht auf die Führung des Abgasleitungs-Systems zu
wählen (siehe auch FeuVO der Bundesländer).
Achtung!
Für Schäden, die aufgrund der Installation an einem nicht geeigneten Ort oder aufgrund falscher
Verbrennungsluftzuführung entstehen, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Der integrierte Systemregler „ISR-Plus" des Gas-Brennwertgeräts umfasst auch eine Frostschutz-
funktion. Wenn die Wassertemperatur unter 8 °C fällt, wird der Brenner eingeschaltet, um eine
Wassertemperatur von 15 °C zu erreichen.
Achtung!
Diese Funktion kann nur ausgeführt werden, wenn das Gas-Brennwertgerät eingeschaltet, die
Gaszufuhr geöffnet und der Anlagendruck über der Verriegelungsschwelle liegt!
Bedingt durch die vollvormischende Brennertechnik erzeugen BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte nur
ein sehr geringes Betriebsgeräusch, siehe Schallleistungspegel im Kapitel 4 „Technische Anga-
ben".
Das ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil bei der Aufstellung von Gas-Brennwertgeräten z. B.
im Wohnraum, Keller oder in Dachheizzentralen. Zur Reduzierung des Luftschalls sind in der Re-
gel keine zusätzlichen bauseitigen Schalldämmmaßnahmen erforderlich. Rotierende Bauteile
wie Pumpen und Gebläse können Körperschall verursachen.
Bei höheren Anforderungen sind daher geeignete bauseitige Maßnahmen zu treffen, z. B. schall-
absorbierende Trennsysteme oder speziell ausgeführte Fundamente. Bei der Verlegung der Heiz-
wasser- und Gasrohre ist darauf zu achten, dass die Rohre nicht starr mit dem Mauerwerk ver-
bunden werden.
Zur Vermeidung der Schallübertragung zum Boden sind bodenstehende Gas-Brennwertgeräte
serienmäßig mit Dämmfüßen ausgestattet.
Die Anforderungen an Aufstellungsräume gehen aus den Bauordnungen bzw. Feuerungsverord-
nungen der Bundesländer hervor. Hinsichtlich der Raumlüftung ist zusätzlich die DVGW-TRGI
1986 zu beachten.
Besondere Wandabstände sind nicht zu berücksichtigen, jedoch sollte immer der empfohlene
Platzbedarf, z. B. für Service oder Reinigungsöffnungen, beachtet werden. Im Aufstellraum des
Gas-Brennwertgeräts sollte ausreichend Platz für handwerksgerechte Installations- und War-
tungsarbeiten zur Verfügung stehen.
Anforderungen an den Aufstellort
BMK/BMR Serie B
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