KAPITEL 5
5.2 WARTUNG DES ANTRIEBS
Die Wartung des Antriebs beruht auf der allgemeinen Prüfung der Kegelradgetriebe, und
dem Wechseln und Nachfüllen des Getriebeöls. Im Falle einer Beschädigung der Getriebe
muss die Reparatur von einer autorisierten Fachwerkstatt durchzuführen.
GEFAHR
Es ist verboten, Wartungs- oder Reparaturarbeiten unter angehobener und nicht
gesicherter Maschine durchzuführen.
Die Kontrolle des Ölstands in den Kegelradgetrieben muss täglich durchgeführt werden.
Abb. 5.3
Kontrollpunkte des Getriebes
(1) Einfüllöffnung, (2) Kontrollschraube, (3) Entlüftungsschraube
Um den Ölstand in den Getrieben zu kontrollieren, ist wie folgt vorzugehen (ABBILDUNG
5.3):
• Das Mähwerk waagerecht aufstellen,
• Die Kontrollschraube (2) herausschrauben, der Ölstand muss bis zum unteren
Rand der Kontrollschraubenöffnung (2) reichen,
5.5
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