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PRONAR PDF300
• Das Abkuppeln des Mähwerks vom Schlepper ist bei angehobenem Schneidwerk
verboten. Beim Abbauen der Maschine ist besondere Vorsicht geboten.
• Der An- und Abbau der Maschine darf nur bei stillstehender Maschine und
abgeschaltetem Schlepper erfolgen.
• Vor dem Entfernen der Hydraulikleitung muss der Druck in der Anlage reduziert
werden.
• Das vom Schlepper abgetrennte Mähwerk muss sich durch die mithilfe des
Sicherheitsstifts gesicherte Stütze abgestützt werden.

2.1.3 HYDRAULIKANLAGE

• Die Hydraulikanlage steht im Betrieb unter hohem Druck.
• Der Zustand der Anschlüsse sowie der Hydraulikleitungen ist regelmäßig zu
kontrollieren. Es darf absolut kein Öl austreten.
• Wenn eine Störung der Hydraulikanlage festgestellt wird, muss die Maschine
außer Betrieb gestellt werden, bis die Störung behoben ist.
• Beim Anschließen der Hydraulikleitungen an den Schlepper ist zu beachten, dass
die Hydraulikanlagen des Schleppers und Anhängers druckfrei sind. Bei Bedarf
muss der Restdruck in der Anlage abgelassen werden.
• Im Falle einer Verletzung durch einen starken Ölstrahl muss unverzüglich ein Arzt
aufgesucht wenden. Das Hydrauliköl kann in die Haut eindringen und eine
Infektion auslösen. Im Falle eines Kontakts mit den Augen müssen diese mit viel
Wasser ausgespült werden, und beim Auftreten von Reizungen den Arzt
aufsuchen. Im Falle eines Kontakts mit der Haut die Kontaktstelle mit Wasser und
Seife waschen. Es dürfen keine organischen Lösungsmittel (Benzin, Petroleum)
verwendet werden.
• Das vom Hersteller empfohlene Hydrauliköl verwenden. Öle unterschiedlicher Art
dürfen niemals miteinander vermischt werden.
• Nach dem Wechsel des Hydrauliköls muss das alte Öl entsprechend entsorgt
werden. Verbrauchtes Öl oder Öl, das seine Eigenschaften verloren hat, ist in der
Originalverpackung oder in gegen die Einwirkung von Kohlenwasserstoffen
beständigen
entsprechend gekennzeichnet sein und entsprechend aufbewahrt werden.
Verpackungen
aufzubewahren.
2.4
Die
Ersatzbehälter
KAPITEL 2
müssen

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